Seit vier Jahren führen alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik. Das doppische Gemeindehaushaltsrecht hat sich grundsätzlich bewährt, dennoch hat die Praxis gezeigt, dass im Interesse vor allem der kleineren Gemeinden Anpassungen sinnvoll sind, um den Aufwand zu reduzieren.