Der Deutsche Bundestag hat sich am 27. September 2019 mit dem Gesetzentwurf eines Angehörigen-Entlastungsgesetzes beschäftigt. Damit sollen unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe finanziell spürbar entlastet werden. Kernstück ist die geplante Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 €. Dies ist vor allem für Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen relevant, die künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten sollen. Der Deutsche Landkreistag kritisiert den Entwurf.
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Angehörigen-Entlastungsgesetz auf Kosten der Kommunen?
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGb) wehrt sich dagegen, dass die Wahlversprechen aus dem Koalitionsvertrag zur Entlastung von Kindern pflegender Angehöriger sowie Eltern von behinderten Kinder auf die Kommunen in Milliardenhöhe abgewälzt werden sollen. So steht es jedenfalls in dem Entwurf des sogenannten Angehörigen-Entlastunggesetzes, das heute das Kabinett auf den Weg gebracht hat.