NRW-Landesregierung legt Gesetzentwurf vor: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat Mitte Dezember eine Verbändeanhörung über einen Gesetzentwurf eingeleitet, mit dem die Abstände von Windenergieanlagen gesetzlich geregelt werden sollen. Damit macht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen von einer neu geschaffenen Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch Gebrauch, für die sie sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative 2018 stark gemacht hat. Der Gesetzentwurf soll den Kommunen Planungssicherheit geben.
Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden
Der Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile vor, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind. Des Weiteren wird für den Außenbereich der Tatbestand der „vorhandenen Wohnbebauung von einigem Gewicht“ neu eingeführt, der mit mindestens zehn Wohngebäuden definiert wird. Der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu diesen Gebieten soll künftig 1 000 Meter betragen. Für Anlagen, die über eine Baugenehmigung verfügen, aber noch nicht errichtet sind, soll genauso wie für vollständig vorliegende Bauanträge ein Bestandsschutz gelten.
„Wind braucht Kraft: Mit dem vorliegenden Entwurf schafft die Landesregierung den Ausgleich zwischen dem weiteren Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen und den Bedürfnissen der Bevölkerung. Insbesondere in den Regionen, in denen die Anlagenhäufigkeit und die Anlagendichte viele Bürger auf die Barrikaden getrieben haben, soll das Regelwerk zu mehr Klarheit beitragen. Zugleich schafft die Regelung Rechtssicherheit für die Anlagenbetreiber: Die Windkraft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgungsstrategie in Nordrhein-Westfalen und ist neben anderen Erneuerbaren Energien ein Baustein für das Gelingen der Energiewende“, erläuterte Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
Zubau von 10,5 Gigawatt möglich
Energie- und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP) ergänzte bei der Vorstellung: „Zukünftig gilt ein Mindestabstand von 1000 Metern ab zehn zusammenstehenden Wohnhäusern. Im Ergebnis ist dies wirkungsgleich zu den bisherigen 1500 Metern, die jedoch lediglich zu reinen und allgemeinen Wohngebieten einzuhalten waren. Gleichzeitig bleibt es bei den ambitionierten Zielen der Energieversorgungsstrategie für Nordrhein-Westfalen: Für die Windenergie machen wir einen Zubau von 10,5 Gigawatt möglich und schützen dabei mehr Anwohner durch angemessene Abstände zu den Anlagen!“
Die Landesregierung hat sich zudem auf weitere Maßnahmen für das Gelingen der Energiewende verständigt. Dafür wird im kommenden Jahr insbesondere das Repowering im Fokus stehen, um bundesgesetzliche Änderungen im Hinblick auf beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erwirken. Ferner soll zur Harmonisierung von Abstandsvorschriften für Windenergieanlagen der Landesentwicklungsplan überprüft werden und im Bereich der Erneuerbaren Energien naturverträglich weiterentwickelt werden.
Unterstützung für ihren Vorstoß bekommt die Landesregierung von den Fraktionen von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag: „Der verträgliche und akzeptierte Ausbau der Windenergie ist für das Gelingen der Energiewende unerlässlich. Als Energieland Nummer eins übernimmt NRW sowohl beim Ausstieg aus der Kohle als auch beim Ausbau der Erneuerbaren eine verantwortungsvolle Rolle. Dabei ist es der NRW-Koalition ein wichtiges Anliegen, dass der Zielkonflikt zwischen Ausbau und Akzeptanz bestmöglich gelöst wird. Dazu ist der Beschluss im Kabinett ein wichtiger Schritt“, so die Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP) in einer Stellungnahme.
Kritik an den geplanten Neuregelungen kam vom Landesverband Erneuerbare Energien NRW. Aus seiner Sicht nutzt die „Landesregierung ihren Spielraum so restriktiv wie möglich aus“. Sowohl der Austausch von Altanlagen als auch der Zubau neuer Anlagen werde blockiert, heißt es in einer Medieninformation des Interessenverbandes. „Mit restriktiven Abstandsvorgaben für Windenergieanlagen droht die NRW-Landesregierung die Energiewende zu bremsen. Mindestabstände von 1.000 Metern sollen nach Beschluss der NRW-Landesregierung bereits zu kleinsten Ansammlungen von gerade mal 10 Häusern sowie zu Mischgebieten, in denen störende Gewerbebetriebe hingegen zugelassen sind, eingehalten werden müssen. Die strenge Regelung trifft nicht nur neue Anlagen, sondern auch solche Windenergieanlagen hart, die bald aus Altersgründen erneuert werden müssten. Obwohl mehr Windenergie gebraucht wird, droht der Ausbau zu stocken.“
Laschet betont: Windkraft legt zu in NRW
Von Blockade kann nach Auffassung die Landesregierung keine Rede sein. In seiner Jahres-Bilanz-Pressekonferenz Anfang Januar sagte NRW-Ministerpräsident Laschet: „In 2020 ist nirgendwo so viel Windkraft zugebaut worden wie in NRW“, zum ersten Mal sei Nordrhein-Westfalen bundesweit auf Platz eins beim Windkraft-Ausbau. Das Fachportal „Windbranche“ bestätigt dies in seinem Bundesländer-Vergleich ebenso wie die Fachagentur Windenergie. Demnach gibt es in den ersten 11 Monaten des Jahres in NRW den größten Zubau im Umfang von knapp 250 Megawatt. Deutschlandweit belief sich der Ausbau auf 1295 Megawatt.
Autor: Markus Klaus