Mit einem neuen Verpackungsgesetz will die Bundesregierung die haushaltsnahe Getrennterfassung wertstoffhaltiger Abfälle fortentwickeln. Die kommunalen Spitzenverbände kritisieren den Entwurf, der ihrer Ansicht nach kommunale Steuerungsmöglichkeiten zugunsten der dualen Systeme erschweren würde und die Abläufe unnötig verkompliziere. Heute findet im Deutschen Bundestag einer Anhörung dazu statt, die just in diesem Moment beginnt.
Mit dem neuen Verpackungsgesetz will die Bundesregierung die haushaltsnahe Getrennterfassung wertstoffhaltiger Abfälle fortentwickeln. Der Gesetzentwurf, der die bisherige Verpackungsverordnung ablösen soll, ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, die zur Stunde stattfindet und live mitverfolgt werden kann.
Liste der geladenen Sachverständigen
• Detlef Raphael, Deutscher Städtetag, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
• Kai Falk, Handelsverband Deutschland e.V. (HDE)
• Peter Kurth, Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE)
• Dr. Kay Ruge, Deutscher Landkreistag
• Herwart Wilms, Remondis Assets & Services GmbH & Co. KG
• Dr. Tanja Wielgoß, Berliner Stadtreinigung (BSR)
• Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Ziel des Gesetzentwurfs ist laut Begründung der Bundesregierung unter anderem, Anreize zum einen für „Investitionen in technische Innovationen und neue Anlagen zu fördern“. Dazu ist geplant, die „bestehenden Verwertungsanforderungen für Verpackungsabfälle spürbar“ anzuheben. Die bisherigen Vorgaben zur Recyclingquote würden „in aller Regel deutlich übererfüllt“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung.
Zum anderen will die Bundesregierung auch Anreize in der Verpackungsproduktion setzen. Künftig sollen sich die Beteiligungsentgelte an den jeweiligen Systemen nicht mehr überwiegend an der Masse orientieren, sondern an der späteren Verwertbarkeit. Weitere Kriterien, um die Entgelte zu bemessen, sollen sich auf die Nutzung von Recyclaten und nachwachsenden Rohstoffen beziehen.
Festgehalten wird weiterhin an der grundsätzlich getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen durch die jeweiligen Systeme und stoffgleichen Nichtverpackungen, die in kommunaler Verantwortung liegen. Nach Darstellung der Regierung ist es nicht gelungen, diese Erfassung durch ein Wertstoffgesetz zusammenzuführen.
„Zentrale Stelle“ geplant
Mit dem Gesetzentwurf soll den Kommunen aber die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam mit den dualen Systemen entscheiden zu können, eine einheitliche Wertstoffsammlung „von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus Metall und Kunststoff“ durchzuführen. Bestehende Kooperationen sollen damit laut Bundesregierung fortgeführt und neue ermöglicht werden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen zudem gegenüber den dualen Systemen bei Abstimmungen untereinander gestärkt werden. Der Entwurf sieht zudem Änderungen bei der Marktüberwachung und im Vollzug vor.
Dazu soll eine „Zentrale Stelle“, die als eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ausgestaltet werden soll, mit entsprechenden hoheitlichen Befugnissen beliehen werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem die Regelung zur Pfand- und Rücknahmepflichten für die Einwegverpackungen. Dies würde den „unbefriedigenden Status quo der Verpackungsverordnung im Wesentlichen fortschreiben“. Die Pfandpflicht soll sich nach Auffassung der Länderkammer nicht an „sachfremden Kriterien“ wie Größe oder Inhalt bemessen, sondern sich „an der Art des Materials der Verpackung“ orientieren.
In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Kritik zurück und lehnt entsprechende Änderungen ab. Die Kriterien seien nicht „sachfremd“, sondern orientierten sich unter anderem an der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit.