Der Berliner Senat hat den vom Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel eingebrachten Entwurf für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Der Entwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Senat verfolgt das langfristige Ziel, Berlin bis zum Jahr 2050 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln und die Kohlendioxidemissionen um mindestens 85 Prozent, bezogen auf das Basisjahr 1990, zu reduzieren.
Mit diesem ambitionierten Klimaneutralitätsziel reagiert Berlin wie viele andere internationale Metropolen auf den Klimawandel. Zur Erreichung des Ziels hat der Senat bereits Vorarbeiten durchgeführt bzw. eingeleitet. So liegt mit dem am 6. April 2016 in Kraft getretenen Berliner Energiewendegesetz ein gesetzlicher Handlungsrahmen für die Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik vor. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung des Senats, dem Berliner Abgeordnetenhaus ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) vorzulegen, welches die konkreten Strategien und Maßnahmen zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels enthält.
Das BEK 2030 enthält Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Verkehr, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft sowie Private Haushalte und Konsum für den Umsetzungszeitraum bis 2020 und den Entwicklungshorizont 2030. Grundlage für das nun vom Senat beschlossene BEK 2030 ist ein wissenschaftlicher Endbericht der durch ein Fachkonsortium unter Leitung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet wurde.
Die zentrale Herausforderung für die Transformation der Berliner Energieversorgung ist es, mittelfristig die Nutzung von Kohle für die Erzeugung von Strom und Wärme zu beenden und den Verbrauch von Öl deutlich zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen. Dafür müssen die Infrastrukturen angepasst und Flexibilitätsoptionen auf- bzw. stärker ausgebaut werden. Die im BEK 2030 formulierten Maßnahmen und Strategien sehen daher für das Handlungsfeld Energie insbesondere den Ausbau der Gasbasierten (Bio- und Erdgas) flexiblen KWK, die Nutzung von Wärme- und Stromspeichern, den Ausbau der Solarenergienutzung, der Nutzung vom Wärmepumpen und Geothermie und die Förderung von Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Anwendungen vor.
Im Handlungsfeld Gebäude und Stadtentwicklung wird auf einen zielgruppenspezifischen Mix aus Anreizen, Beratung für private Akteure oder auf die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand gesetzt. Um den erforderlichen Anstieg der Sanierungsrate im Gebäudebestand bis 2050 auf durchschnittlich 2,0 Prozent sozial verträglich und baukulturell behutsam zu erreichen, werden eine Reihe flankierender Maßnahmen vorgesehen. Die Maßnahmen richten sich in ihrer Umsetzung sowohl an das Land Berlin als auch an Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Quartiersakteure und Betreiber sozialer und kultureller Infrastrukturen. Das Land Berlin wird seiner Vorbildrolle gerecht und Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude aufstellen. Zur Erhöhung von Sanierungsraten im Mietwohnungsbau werden u.a. Quartierslösungen für den Bestand sowie Modellquartiere für den Neubau vorgeschlagen. Um den Folgen des Klimawandels zu begegnen und die Aufenthaltsqualität der Stadt zu erhalten, sollen strategisch wichtige Grün- und Freiflächen erhalten und aufgewertet werden. Die Berliner Wälder als innerstädtische CO2-Senken sollen weiter aufgewertet werden.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld Verkehr setzen weiterhin auf eine Veränderung der Verkehrsträgernutzung zugunsten des Umweltverbundes. Das Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Radverkehrsinfrastruktur sollen weiter verbessert und die Attraktivität des Fußverkehrs gesteigert werden. Ziel ist auch die Sharing-Angebote weiter auszubauen und das Parkraummanagement auszuweiten. Die Fuhrparks der öffentlichen Hand sollen Vorreiter für einen Wandel der Fahrzeugflotten weg von fossilen Fahrzeugantrieben werden.
Im Handlungsfeld Wirtschaft liegt der Schwerpunkt auf der Steigerung der Energieeffizienz und Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare. Durch den Ausbau von Beratung und die Vernetzung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) soll die Steigerung der Energieeffizienz befördert werden. Durch den Abschluss von Klimaschutzvereinbarungen soll das Engagement der Berliner Unternehmen forciert und anerkannt werden. Die Entwicklung neuer Klimaschutz- und Energietechnologien sowie die Kooperation von Forschung und Unternehmen stehen ebenso im Focus des Handlungsfeldes.
Die Förderung eines klimafreundlichen Konsumverhaltens steht im Vordergrund des Handlungsfeldes Private Haushalte und Konsum. Hierzu sollen Beratungsangebote verbessert, Modellvorhaben unterstützt und neue Anreize gesetzt werden. Besondere Bedeutung haben dabei neue Angebote zur Klima-Bildung in Kitas, Schulen und Bildungseinrichtungen sowie die Vernetzung der jeweiligen Akteure.
Entscheidend für den Erfolg des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms ist die Begleitung der dort vorgesehenen Aktivitäten durch die Berliner Stadtgesellschaft. Die Schaffung entsprechender Begleitstrukturen und die regelmäßige Information der Öffentlichkeit über den jeweils erreichten Umsetzungsstand sind daher vorgesehen.