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Erhöhung der Flüchtlingspauschalen beschlossene Sache in Hessen

Allgemein, Integration, Soziales

In Hessen ist nach der Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Erhöhung der Flüchtlingspauschalen jetzt im Hessischen Landesaufnahmegesetz verankert worden. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe wird die Höhe der Pauschalen für das Jahr 2017 im Hinblick auf die tatsächliche Kostenentwicklung überprüfen.

Die Pauschale differenziert in drei Stufen nach Ballungsräumen und ländlichen Gebieten. Sie wird in allen Stufen um rund 45 Prozent angehoben. Das bedeutet, dass die Städte Darmstadt, Offenbach, Frankfurt und Wiesbaden rückwirkend ab Januar 2016 für jeden Flüchtling eine Pauschale von 1.050 Euro, Kassel und Kommunen im Regierungsbezirk Darmstadt 940 Euro und Kommunen in den Regierungsbezirken Gießen und Kassel 865 Euro erhalten.

Für diejenigen Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen, wird eine abgestufte Pauschale eingeführt, die entsprechend der Einstufungen in Ballungsräume und ländliche Gebiete jeweils 416 Euro, 343 Euro und 292 Euro pro Person beträgt. Hintergrund der Reduzierung ist, dass die Kommunen für diese Flüchtlinge bereits Zahlungen des Bundes erhalten.

Eine der wesentlichen Änderungen liegt auch in der Ausweitung des Personenkreises nach dem Landesaufnahmegesetz. Folgeantragsteller und Personen, die aus humanitären Gründen einen zumeist befristeten Aufenthaltsstatus erhalten haben, werden nunmehr von den Regelungen des Landesaufnahmegesetzes umfasst und fließen in die Berechnungen für die Leistungen an die Kommunen ein.

„Damit belaufen sich die benötigten Mittel auf 110 Millionen Euro, wenn man die prognostizierte Zahl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge von 800.000 Flüchtlingen im Jahr 2016 zugrunde legt. Allein 20 Millionen Euro für soziale Betreuung sind in diesem Betrag enthalten“, so der hessische Sozialminister Stefan Grüttner. Das Land gehe damit deutlich über die bereits im „Hessischen Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ veranschlagten Mittel hinaus. „Damit unterstützen wir die Gemeinden und Kreise bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der zu uns kommenden Menschen. Denn nur gemeinsam in engem Schulterschluss ist diese Aufgabe zu bewältigen“, so der Minister.

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