Seit dem 28. Mai 2015 ist die Richtlinie Energie/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht. Über die Richtlinie gewährt der Freistaat Zuwendungen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie, zur Errichtung intelligenter Energienetze und zur Erforschung anwendungsorientierter Energietechniken.
Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Aber auch Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können gefördert werden.
Schwerpunkte der Förderung sind die Einsparung von CO2-Emissionen in Unternehmen sowie Projekte der anwendungsorientierten Forschung an Energietechniken. Indem der Verbrauch von fossilen Energieträgern gesenkt wird, wird einerseits die Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen nachhaltig gestärkt. Andererseits ist die Einsparung ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen.
„Mit der Förderung im Bereich Energie helfen wir der sächsischen Wirtschaft, ihre Energieeinsparpotentiale zu erkennen und umzusetzen. Knapp 70 Millionen Euro Fördervolumen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen bereit. Damit haben wir für die nächsten fünf Jahre ein starkes Programm aufgestellt, das Sachsen im Bereich der Energieeffizienz in Unternehmen und der Forschung an innovativen Energietechniken zum Vorreiter macht“, so Staatsminister Martin Dulig.
Die Richtlinie knüpft an die erfolgreiche Förderung der letzten Jahre an. Konkret werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie sowie innovative Modellvorhaben und deren Evaluierung gefördert. Hochschulen und Forschungseinrichtungen profitieren ebenfalls von der Förderung.
Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie hier.
Für eine fachliche Beratung vor Antragstellung steht Ihnen die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH unter 0351-4910 3179 zur Verfügung.