Kopo

Bauplanungsrecht für die Unterbringung von Flüchtlingen ändern

Allgemein, Soziales, Strukturpolitik

Hamburg, Baden-Württemberg und weitere Länder haben in einer Bundesratsinitiative gefordert, die Voraussetzungen zur Flüchtlingsunterbringung im baugesetzlichen Bereich zu verändern, um den Kommunen mehr Spielraum zu geben.

Die Initiative „Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen TOP 65“ 419-14(B)sieht vor, dass die Belange von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Rahmen der Bauleitplanung stärker zu berücksichtigen sind. Zudem soll – zeitlich befristet bis Ende 2019 – durch ein Maßnahmengesetz mehr Flexibilität bei der Bauplanung geschaffen werden. So soll beispielsweise die kurzzeitige Einrichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende im unbeplanten Innenbereich, in sog. Außenbereichsinseln und in Gewerbegebieten erleichtert bzw. ermöglicht werden. Durch Übergangsfristen soll die Neuregelung für die Kommunen handhabbar gestaltet werden.

„Im Baurecht hat die Flüchtlingsunterbringung momentan keine Priorität als Gemeinwohlaufgabe. Wir wollen, dass es auch in Gewerbegebieten und gemischten Gebieten möglich ist, sehr schnell menschenwürdige und sichere Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung zu bauen oder umzunutzen“, betonte der baden-württembergische Minister Peter Friedrich. Das müsse möglich sein, ohne gleiche einen kompletten Bebauungsplan ändern zu müssen.

Nach Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden dieses Jahr wahrscheinlich mindestens 200.000 Flüchtlinge in die Bundesrepublik kommen. Die Nutzung von Flächen innerhalb der Ballungszentren für Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt vor dem Hintergrund fehlender Wohnungen in den Ballungsräumen ein großes Problem dar. Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt werden, stehen im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Aus diesem Grund sind nach Ansicht der Initiatoren im Bereich des Bauleitplanungsrechts gesetzgeberische Maßnahmen zu tätigen. Der Bundesrat stimmte dem Vorschlag zu. Nun wird der Entwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht.

 

Tags: ,

Artikel drucken

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren