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Wettbewerbsschutz für Bürgerenergie

Allgemein, Energie, Energiewende, Klimaschutz

Deutschlands Energie-Genossenschaft Greenpeace Energy fordert die Bundesregierung auf, einen Wettbewerbs-Schutz für kleinere Bürgerenergie-Projekte festzuschreiben. So könnte etwa im Rahmen der geplanten Ausschreibungsregeln für neue Ökostrom-Anlagen ein genau definiertes Projekt-Kontingent exklusiv für Akteure aus regionalen Bürgerinitiativen, Genossenschaften oder Kommunen reserviert werden, um kleinere Anbieter im Wettbewerb mit großen, finanzkräftigen Konzernen nicht abzuhängen.

Windenergie©Aamon_23971143_XLGrundsätzlich sieht Greenpeace Energy Ausschreibungen kritisch und glaubt nicht daran, dass diese zu den von der Politik erwarteten Kostensenkungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen. Wenn die Ausschreibungen aber – wie im neuen EEG vorgesehen – demnächst für Anlagenbetreiber verpflichtend würden, dann müsse darin ein expliziter Schutz für die Bürgerenergie festgeschrieben werden, da kleineren Akteure bei freien Ausschreibungen im Nachteil gegenüber großen Anbietern seien, die Planungsrisiken auf mehrere Projekte verteilen könnten. Im direkten Wettbewerb wirkten auf Bürgerenergie-Gesellschaften deshalb insbesondere das Risiko eines Nicht-Zuschlages sowie die Schwierigkeit, nötiges Risikokapital aufzubringen, abschreckend. Die Konsequenz sei absehbar: Die Akteurs-Vielfalt beim Ausbau der erneuerbaren Energien wäre gefährdet, so Greenpeace Energy.

Greenpeace Energy schlägt deshalb vor, im Rahmen der derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium zu entwickelnden Ausschreibungsregeln für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein spezielles Ausschreibungssegment einzurichten, das ausschließlich für kleinere und regionale Akteure vorgesehen ist. Dieses Segment könnte zum Beispiel ein Viertel aller geförderten Neubau-Projekte ausmachen. Bürgerenergie-Gesellschaften lassen sich dadurch definieren, dass mehr als die Hälfte der Stimmrechtsanteile von mindestens sieben natürlichen Personen, von Genossenschaften oder Gebietskörperschaften aus der betroffenen Region gehalten werden und dass die Leistung der geplanten Anlagen fünf Megawatt nicht überschreitet.

Daneben fordert Greenpeace Energy, einen so genannten „Refinanzierungsfonds“ einzuführen, der für Bürgerenergie-Projekte im Falle eines Nicht-Zuschlags die entstandenen Kosten abfedert. Dieser Fonds könnte sich etwa aus Versicherungs-Zahlungen der Ausschreibungs-Teilnehmer speisen. Die Höhe dieser Zahlungen und der Kompensationen würde sich dann an der Leistung der geplanten Anlagen orientieren.

Die Forderungen von Greenpeace Energy finden sich in einer offiziellen Stellungnahme, die das Unternehmen heute an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin geschickt hat. Das Ministerium hatte Mitte Juli Branchenakteure zu einem Konsultationsverfahren eingeladen, bei dem modellhaft Eckpunkte für ein neues Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen festgelegt werden sollen. Laut dem am 1. August in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Ausschreibungen für die Förderung neuer Ökostrom-Anlagen ab 2017 verpflichtend vorgesehen.

 

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