Die Diskussion um soziale Wohnungspolitik und bezahlbares Wohnen hat wieder an Bedeutung gewonnen. Einige größere Kommunen ergänzen die soziale Wohnraumförderung der Länder inzwischen mit eigenen Ansätzen und Programmen, um mehr Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte bereitstellen zu können. Förder-, Anreiz- und regulatorische Instrumente ergänzen sich dabei. Um die starke Nachfrage nach Wohnraum zu bedienen, ist mehr Neubau erforderlich.
Das geht aus einer vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlichten Studie hervor, die die Strategien der wachstumsstarken Großstädte München, Frankfurt am Main, Köln, Stuttgart und Hamburg untersucht hat.
Die Veröffentlichung bietet einen strukturierten Überblick wohnungspolitischer Maßnahmen der Kommunen wie die Baulandbereitstellung, den Umgang mit Belegungsrechten und die aktive Rolle kommunaler Wohnungsunternehmen. Da private Investoren im geförderten Wohnbau zurückhaltend agieren, setzen die Kommunen zunehmend auf baulandpolitische Instrumente, um das Angebot auszuweiten und die soziale Mischung in den Quartieren zu fördern. So müssen in München und Stuttgart Grundstückseigentümer und Investoren bei neu geschaffenem Wohnbaurecht einen festen Anteil an Sozialwohnungen vorsehen. In Hamburg werden städtische Grundstücke nach Konzeptqualität des Vorhabens vergeben. Soziale Kriterien spielen bei der Auswahl eine wichtige Rolle.
Wegen des starken Drucks auf die Wohnungsmärkte haben Frankfurt, München und Stuttgart über die soziale Wohnraumförderung der Länder hinaus eigene Förderprogramme aufgelegt. Umgesetzt werden unter anderem Maßnahmen der Mietpreis- und Belegungsbindungen im Bestand. Die Nachfrage der Wohnungseigentümer nach diesen Programmen bleibt der Studie zufolge verhalten. Außerdem sind sie für die Kommunen mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden.
Die Ergebnisse der Forschungsarbeit zeigen, dass die Kommunen über einen differenzierten Instrumentenmix verfügen, dieser aber immer auf den lokalen Wohnungsmarkt zugeschnitten werden muss.