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Ingbert Liebing: Energiewende geht weiter

Allgemein, Energie, Energiewende, Strukturpolitik

“Die Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien werden auch mit dem neuen EEG weitergehen.” Davon zeigt sich Ingbert Liebing MdB, Bundesvorsitzender der KPV und kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch nach der Einigung der Koalitionsfraktionen über ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) überzeugt.

ingbert-liebingDie Windkraft werde auch in Zukunft eine wesentliche Säule der Energiewende darstellen. Dies sei gut für den Norden, für Schleswig-Holstein und die windreichen Regionen an der Westküste. Auch mit dem neuen EEG würden hier die Windparks entstehen können, die in den vergangenen Jahren vorbereitet wurden. Künftig gehe es nicht darum, so schnell und so viel Strom wie möglich aus erneuerbaren Energien zu produzieren – egal wo und wann, und ob er tatsächlich benötigt werde – sondern um den Umbau des gesamten Energiesystems zu einer Vollversorgung aus erneuerbaren Energien. Deshalb müsse die Energiewende besser gesteuert und planbarer gemacht werden. Dazu diene das neue Gesetz, auch wenn nicht jede einzelne Maßnahme der eigenen Position zu 100 Prozent entspreche.

Der geplante Ausbaukorridor für Windkraft von ca. 2.500 MW pro Jahr stelle eine nennenswerte Größenordnung dar. Damit könnten sich alle Beteiligten, auch beim Netzausbau und bei den konventionellen Energien, auf einen planvolleren Ausbau einstellen. Es sei gut, dass der Ersatz alter Anlagen durch Repowering nicht mitgezählt werde. “Netto statt Brutto ist ein großer Erfolg“, so Liebing.

Die neuen Vergütungssätze für Windkraft seien in Ordnung: Es sei unstrittig, dass es Überförderungen gegeben habe. Kürzungen seien deshalb notwendig gewesen und auch von der Branche im Grundsatz nicht bestritten worden. Auch mit den neuen Vergütungssätzen sei Windkraft weiterhin rentabel. Persönlich habe er sich eine noch stärkere Konzentration auf die guten Standorte in Deutschland vorstellen können. Hier seien aber auch die Wünsche anderer Bundesländer zum Tragen gekommen.

Kritisch sieht Liebing die frühe Festlegung auf Ausschreibungen ab 2017, obwohl bisher kein Konzept bzw. Erfahrungen aus einem Pilotprojekt vorlägen. Nach der Entscheidung für Ausschreibungen komme es jetzt darauf an, sie so auszugestalten, dass eine breite Bürgerbeteiligung auch in Zukunft möglich sei. „Das Erfolgsmodell der Bürgerwindparks muss Zukunft haben!”, betonte Liebing.

In den Beratungen der parlamentarischen Gremien habe auch die Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien eine große Rolle gespielt. „Wenn wir mehr Markt wollen, müssen wir den Akteuren auch die Möglichkeit dazu bieten. Deshalb ist es gut, dass unterschiedliche Vermarktungswege geöffnet werden sollen, nicht nur die verpflichtende Direktvermarktung, die weitgehend über die Strombörse mit totalen Preisverfall abgewickelt wird”, so Liebing.

Liebing kritisierte, dass es nicht gelungen sei, einen besseren Vertrauensschutz für fortgeschrittene Projekte durchzusetzen. Er habe sich dafür eingesetzt, den Stichtag 22. Januar nicht als Datum vorliegender Genehmigungen, sondern als Datum der Antragstellung zu definieren. Dies wäre gerade für über 400 Anträge im Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein wichtig gewesen. „Gerade hier gibt es besonders viele Projekte, die jetzt Probleme bekommen. Umso ärgerlicher ist es, dass der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Albig dieses Thema nachrangig behandelt hat, sich mehr um Off Shore gekümmert hat als um diese Projekte im eigenen Land”, zeigte sich Liebing enttäuscht. Immerhin hätten die Ministerpräsidenten bereits am 1. April, vor Beginn der parlamentarischen Gesetzesberatungen, die Chance gehabt, ihre Landesinteressen durchzusetzen, die von der Bundesregierung in den Gesetzentwurf übernommen wurden.

Für Biogasanlagen sei es gut, dass die Höchstbemessungsleistung für bestehende Anlagen korrigiert worden sei. Damit könne der in der Vergangenheit getätigte Ausbau von Anlagen nach der Rechtslage der Investition genutzt werden und werde nicht nachträglich gedeckelt. Allerdings sei es auch richtig, den Zubau weiterer Anlagen zu beschränken. Künftig sollen neue Anlagen vorrangig Abfall- und Reststoffe nutzen. Damit soll einer weiter voranschreitenden Flächenkonkurrenz zur Landwirtschaft mit Nahrungsmittelproduktion entgegen gewirkt werden.

Zusammen mit dem EEG wird auch die besondere Ausgleichsregelung neu beschlossen, die die Entlastungen der stromintensiven Betriebe regelt. Im Ergebnis werde der Industriestandort Deutschland damit geschützt. Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission, die diese Entlastungen eigentlich völlig beseitigen wollte, sei der nationale Spielraum eher gering gewesen. „Dabei ging es um einen fairen Interessenausgleich, denn Entlastungen für den einen Betrieb oder die eine Branche müssen zugleich von anderen Betrieben und privaten Stromkunden mitgezahlt werden”, so Liebing. Das Gesamtvolumen der Entlastungen werde nicht ausgedehnt, weil auch die entlasteten Betriebe eine höhere Umlage als bisher bezahlen. Allerdings würden besondere Härten sowie Verwerfungen zwischen großen und kleinen Betrieben einer Branche vermieden. Dies seien gute Ergebnisse.

Am Ende der Verhandlungen hatte insbesondere die zunehmende Eigenstromerzeugung im Mittelpunkt gestanden – ” eine eigentlich gute Entwicklung, die wir auch nicht behindern wollen”, erklärte Liebing. Allerdings hätte zunehmender Eigenstromverbrauch auch zur Folge, dass die Strommenge, auf die Umlagen verteilt würden, kleiner werde. Grundsätzlich sei es richtig, dass diejenigen, die durch Eigenstromerzeugung von einer positiven Entwicklung des EEG in den vergangenen Jahren profitierten, sich auch an den Kosten dieser Entwicklung beteiligten. Gut sei, dass die Bagatellgrenze von 10KW im Gesetzentwurf erhalten bleibe, nachdem sie in den Verhandlungen zwischenzeitlich gekippt worden sei. Damit sei die kleine PV-Anlage nicht mehr von dieser Regelung betroffen.

 

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