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Mobilität in der Hauptstadt: Das plant die rot-grüne Regierung

Allgemein, Klimaschutz, Mobilität, Strukturpolitik, Verkehr

Die Berliner Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat den Referentenentwurf des Mobilitätsgesetzes vorgelegt, das die Mobilität in Berlin umwelt- und klimafreundlich gestalten soll. Der ÖPNV und vor allem der Radverkehr werden gestärkt, Autofahrer haben das Nachsehen.

Der jetzt vorgelegte Entwurf des Mobilitätsgesetzes besteht zunächst aus drei Bausteinen: Der erste Teil beschreibt allgemeine, verkehrsträgerübergreifende Ziele, der zweite Teil behandelt den ÖPNV und der dritte Teil regelt den Radverkehr. Im nächsten Jahr sollen die Vorschläge für den Fußverkehr und Intelligenter Mobilität (Carsharing, Digitalisierung etc.) folgen.

Im Abschnitt zum Öffentlichen Personennahverkehr fördert das Mobilitätsgesetz den barrierefreien Ausbau der Haltestellen und Stationen des ÖPNV. Außerdem sieht es ein sogenanntes Vorrangnetz für den ÖPNV vor. Dieses Netz umfasst die Strecken mit einem dichten ÖPNV-Angebot oder einer hohen Fahrgastnachfrage, damit ihre Bedeutung bei der Planung anderer Verkehrsmittel angemessen berücksichtigt werden kann.

Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ist ganz wesentlich für das Mobilitätsgesetz. Dazu gehören unter anderem ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht, sichere Fahrradwege, Radschnellverbindungen und deutlich verbesserte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. „Das neue Radverkehrsnetz wird eine neue Qualität haben. Es wird aus sicheren Radwegen an Hauptstraßen bestehen, die breit genug zum Überholen sind. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, werden wir geschützte Radstreifen schaffen“, sagte Günther. Der Anteil des Radverkehrs in der Innenstadt soll bis 2025 von aktuell 15 Prozent auf mindestens 30 Prozent steigen. Um diese Vorhaben zu realsieren, werden auf vielen Straßen Fahrspuren und Parkplätze wegfallen.

Das Mobilitätsgesetz bildet die verbindliche Grundlage für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP Mobilität und Verkehr) und für alle anderen Planwerke. Künftig ist nicht nur der Nahverkehrsplan gesetzlich verankert, sondern auch die anderen Planwerke wie der Rad-verkehrsplan, die Fußverkehrsstrategie und das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept.

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