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Drittes Pflegestärkungsgesetz stärkt die kommunale Ebene

Allgemein, Gesundheit, Soziales, Strukturpolitik

Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III ) sollen die Kommunen stärker in die Strukturen der Pflege einbezogen werden. Inzwischen liegen Stellungnahmen einzelner Fachverbände zum Referentenentwurf vor. Nicht alle sind begeistert.

Am 26. April hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf für das Dritte Pflegestärkungsgesetz an die entsprechenden Fachverbände mit der Bitte um eine Stellungnahme weitergeleitet. Nun liegen einige Reaktionen vor.

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt das Anliegen des Bundesministeriums, die kommunale Ebene zu stärken und die Implementierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in andere Rechtsbereiche zu vollziehen.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e. V. begrüßt die Intention des Gesetzgebers, mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz die Rolle und Verantwortung der Kommunen in der Pflege zu stärken. „Im vorliegenden Referentenentwurf wird die Stärkung der Rolle der Kommunen durch mehrere Gesetzesänderungen intendiert, die sich vor allem auf den Bereich der Beratung konzentrieren (§§ 7b, 7c, 37, 123, 124). Die Beratungsleistungen müssen nach Auffassung der BAGFW ausschließlich den Interessen der zu beratenden Personen verpflichtet sein und dem Ansatz der Sozialraumorientierung folgen. Dies ist im Entwurf nicht immer gegeben. Zu den geplanten Regelungen sehen wir im Einzelnen noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Um eine angemessene, wohnortnahe und aufeinander abgestimmte, miteinander verzahnte Beratungs-, Versorgungs- und Unterstützungslandschaft sowie eine bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten, ist es aus Perspektive der BAGFW unerlässlich, dass die Kommunen Verantwortung in den relevanten Feldern für ihre originären Aufgaben der Koordination, Vernetzung, Planung und Steuerung übernehmen und dabei alle bereichsrelevanten Akteure und vorhandenen Strukturen mit einbeziehen und an gewachsenen Strukturen anknüpfen.“ (…) „Ziel der Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege muss insgesamt die Gestaltung einer wohnortnahen Versorgung und nicht die bloße Steuerung von Leistungen sein. In diesem Zusammenhang muss auch die Altenhilfe nach § 71 SGB XII von einer freiwilligen Leistung der Kommunen zu einer Pflichtleistung werden. Nur so können die Kommunen wieder ihre Rolle in der Daseinsvorsorge und Gestaltung der Infrastruktur wahrnehmen.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) kommt zu einer anderen Einschätzung: Aus Sicht des bpa ist die Rolle der Kommunen ausreichend klar beschrieben: „Sie sollen dafür sorgen, dass regional ein breit gefächertes pflegerisches Angebot bereitsteht und somit die pflegebedürftigen Menschen und ihre pflegenden Angehörigen das für sie passende Angebot tatsächlich auswählen können. Aufgabe der Kommunen darf dabei weder die Bedarfssteuerung der Angebote noch die Fallsteuerung der pflegebedürftigen Menschen sein.“

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