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Kitas mit flexiblen Betreuungszeiten werden besonders gefördert

Arbeitsmarkt, Bildung, Kinderbetreuung

Ab sofort sollen Kindertageseinrichtungen und Tagespflegekräfte, die ihre Betreuungszeiten an die Anforderungen der Eltern anpassen, gefördert werden. Dazu gehören Randzeiten außerhalb der Regelbetreuung zwischen 8:00 und 16:00 Uhr wie zum Beispiel die Verlängerung auf 18 Uhr. Darüber hinaus können sie über Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende und an Feiertagen bis hin zu einem Betreuungsangebot reichen, das auch Schichtarbeit abdeckt.

„Berufstätige Eltern brauchen flexiblere Betreuungsangebote. Dabei geht es nicht darum, dass die Kinder länger betreut werden. Sie sind lediglich zu anderen Zeiten in der Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Alleinerziehend zu sein oder in Schicht zu arbeiten, darf nicht heißen, dass man die Betreuung der Kinder jeden Tag neu organisieren oder ganz auf eine Berufstätigkeit verzichten muss. Denn die Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern ist das beste Mittel gegen Kinderarmut. Deshalb unterstützen wir Kitas und Kindertagespflegepersonen dabei, ihre bewährte Qualität der Bildung, Betreuung und Erziehung mit flexiblen Angeboten zu ergänzen. Bis 2018 werden wir bis zu 100 Millionen Euro dafür in die Hand nehmen“, sagte Bundesministerin Manuela Schwesig bei der Vorstellung des Programms KitaPlus.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles verwies darauf, dass insbesondere bei Alleinerziehenden ein Jobangebot aufgrund fehlender oder unpassender Betreuungsangebote für Kinder oft nicht angenommen werden könne: „Mehr und bessere Kinderbetreuung auch abseits der üblichen Stunden schafft hier Chancen. Für die, die Eltern und in Beschäftigung sein möchten. Aber genau so für die Arbeitgeber und die Gesellschaft insgesamt, weil wir auf diese Menschen als Fachkräfte nicht verzichten können und wollen. Deshalb ist bei KitaPlus auch die Bundesagentur für Arbeit mit im Boot: In den Jobcentern und Arbeitsagenturen kann so die Integration in Arbeit gleich mit Hilfen bei der passenden Kinderbetreuung verbunden werden.“

Das Programm wird auch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Deutschen Städtetag unterstützt.