Am 1. Mai 2014 ist in Berlin das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Kraft getreten. Ziel des Verbots ist der Schutz des vorhandenen Wohnraums vor der Umwandlung in Gewerberaum, in Ferienwohnungen und vor Abriss und Leerstand. Damit sollten wirksame Instrumente geschaffen werden, um der Verknappung des Wohnraumes entgegen zu treten. In der Praxis haben sich die Verordnungen bisher nicht im gewünschten Maß bewährt, deshalb werden jetzt Nachbesserungen vorgenommen.