Mit Beschluss vom 12. Januar 2017 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover in einem Eilverfahren entschieden, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, für Zirkusaufführungen ein „Wildtierverbot“ auszusprechen.
Mit Beschluss vom 12. Januar 2017 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover in einem Eilverfahren entschieden, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, für Zirkusaufführungen ein „Wildtierverbot“ auszusprechen.