Für das Corona-Jahr 2020 melden mehrere Bundesländer eine höhere Anzahl von Formen der Bürgerbeteiligungen wie Petitionen und Volksbegehren.
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Landesgesetze per Volksentscheid
In Bayern können Bürger Landesgesetze per Volksentscheid beeinflussen. Voraussetzung sind 25.000 Unterschriften, um ein Volksbegehren beantragen zu können. Dann müssen sich binnen zwei Wochen mindestens 10 Prozent aller Stimmberechtigten bei den Kommunen in Unterschriftenlisten eintragen – derzeit sind das rund 940 000 Menschen.