Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die derzeitige Hartz-IV Organisation einschließlich der Aufteilung zwischen Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen von Arbeitsagenturen und Kommunen nicht zu beanstanden sei.
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Urteil zu kommunalen Jobcentern macht Hoffnung
Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Verfassungsbeschwerden von 15 Landkreisen und einer kreisfreien Stadt zur rechtlichen Stellung von Optionskommunen entschieden. Der Deutsche Landkreistag begrüßte das Urteil zumindest in Teilen. Denn in seinem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht die direkten Prüfbefugnisse des Bundes bei den Optionskommunen eingeschränkt. So dürfe der Bund künftig vertretbare Rechtsauffassungen der Optionskommunen nicht beanstanden und auf dieser Grundlage Mittel vorenthalten.