In Sachsen-Anhalt ist gestern die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“, kurz Integrationsrichtlinie, in Kraft getreten, die die Richtlinie aus dem Jahr 2009 ersetzt. Zukünftig können auch Integrationsprojekte gefördert werden, die sich nicht ausschließlich an Zuwanderer mit einem verfestigten Aufenthaltsrecht richten, sondern darüber hinaus auch Asylbewerber und geduldete Ausländer einbeziehen.