Die Städte Xanten und Lennestadt haben keinen Anspruch auf eine Erstattung von Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden im Jahr 2015, die über die bereits vom Land Nordrhein-Westfalen gezahlten Beträge hinausgeht.
Die Städte Xanten und Lennestadt haben keinen Anspruch auf eine Erstattung von Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden im Jahr 2015, die über die bereits vom Land Nordrhein-Westfalen gezahlten Beträge hinausgeht.