Neuregelung für Kleiderspenden

Neuregelung für Kleiderspenden

Bekleidungsgeschäfte waren den Winter über geschlossen und konnten deshalb zum größten Teil ihre Ware nicht verkaufen. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können Händler die Kosten für unverkäufliche Saisonware als Fixkosten abrechnen und so zu 90 Prozent erstattet...