Ab sofort sollen Kindertageseinrichtungen und Tagespflegekräfte, die ihre Betreuungszeiten an die Anforderungen der Eltern anpassen, gefördert werden. Dazu gehören Randzeiten außerhalb der Regelbetreuung zwischen 8:00 und 16:00 Uhr wie zum Beispiel die Verlängerung auf 18 Uhr. Darüber hinaus können sie über Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende und an Feiertagen bis hin zu einem Betreuungsangebot reichen, das auch Schichtarbeit abdeckt.