Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18.9.2014 entschieden, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalens (TVgG NRW) in Teilen europarechtswidrig ist. Ein Auftragnehmer könne nicht verpflichtet werden, von einem Subunternehmer die Zahlung eines Mindestlohns zu verlangen, wenn der Subunternehmer die Leistung allein im Ausland erbringt.