Zu dem jetzt vorgelegten Entwurf zum Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) Ingbert Liebing MdB: „Der von Bundesministerin Nahles vorgelegte Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes erfüllt noch nicht die Anforderungen des Koalitionsvertrages. Eine Reihe von wünschenswerten Leistungsverbesserungen für Menschen mit Behinderungen löst eine neue Ausgabendynamik aus.