Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern beriet gestern in erster Lesung das sogenannte „Doppik-Erleichterungsgesetz“. Somit ist für Gemeindevertreter kleinerer Kommunen und Bürgermeister eine schlankere Buchhaltung in Sicht, was die erhebliche Verringerung von administrativen Aufwand bedeuten könnte.