Bis vor kurzem war es rechtlich kaum möglich, dass Kommunen unmittelbar von einem Solarpark profitieren. Das hat sich mit dem § 6 im EEG 2021 zum Glück geändert. Kommunen können nun rechtssicher mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde am Betrieb eines Solarparks beteiligt werden.