In der letzten Sitzungswoche im April hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ ohne Gegenstimme verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung. Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde ein breiter politischer Konsens zu den geplanten Änderungen geschaffen.
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Kommunen erhalten mehr Mitsprache bei Masttierhaltung
Die Änderungen am Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung, die durch die Änderung des „Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ entstehen, helfen den Kommunen beim Maststallbau künftig mitzureden.
Verwahrloste Häuser sorgen für Ärger in den Kommunen
Während in einigen Regionen und Städten akuter Wohnungsmangel herrscht, kämpfen viele Kommunen mit den Folgen des Bevölkerungsrückgangs. Als unmittelbare Folge daraus ergibt sich für die Kommunen das Problem eines massiven Wohnungsleerstands. Viele Gebäude verwahrlosen still und leise vor sich hin. Drohen sie einzustürzen oder verschandeln sie das Straßenbild, werden sie von der Bauaufsicht auf die Liste der Schrottimmobilien gesetzt. Einfach abreißen darf die Kommune den Schandfleck aber dennoch nicht. Hilfe im Kampf gegen Schrottimmobilien versprechen sich viele Kommunen von einer seit Langem geplanten Gesetzesänderung.