Zu dem jetzt vorgelegten Entwurf zum Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) Ingbert Liebing MdB: „Der von Bundesministerin Nahles vorgelegte Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes erfüllt noch nicht die Anforderungen des Koalitionsvertrages. Eine Reihe von wünschenswerten Leistungsverbesserungen für Menschen mit Behinderungen löst eine neue Ausgabendynamik aus.
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Reform der Eingliederungshilfe muss Handlungsspielräume erweitern
Der Deutsche Landkreistag hat sich heute anlässlich der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe beim Bundessozialministerium zum Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen dagegen ausgesprochen, zusätzliche Kostendynamik entstehen zu lassen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Länder und Kommunen haben die Reform der Eingliederungshilfe vor allem auch mit Blick auf die heutige Ausgabendynamik gefordert.