Erst im Mai dieses Jahres wurde nach Vorstoß des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) das Terminservicegesetz verabschiedet, welches die wöchentlich angebotenen Sprechstunden einer jeden Arztpraxis von mindestens 20 auf 25 Stunden ausweitete – mit offenbar begrenztem Erfolg. Der bundesweite Verband der gesetzlichen Krankenversicherungen hat nun weitere Forderungen aufgestellt.
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Wo das Land Ärzte braucht
Eine flexible Bedarfsplanung soll die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung flächendeckend sicherstellen, so will es das Versorgungsstrukturgesetz (VStG). Ärzte und Psychotherapeuten sollen sich künftig dort niederlassen, wo die Patienten sie auch brauchen. Seit dem 1. Januar 2013 erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen mehr Spielraum, um die Versorgung vor Ort besser steuern zu können.