Kopo

Bundeskabinett beschließt umstrittenes Gebäudenergiegesetz (GEG)

Energie, Energiewende

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Bereits im Vorfeld hatte es von verschiedenen Seiten viel Kritk an der Novelle gegeben:

Christian Haase, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU/CSU und haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht durch das Vorhaben die Akzeptanz für die Energiewende gefährdet:

(c) Tobias Koch

„Bei allen Bemühungen um den Klimaschutz dürfen wir eines nicht außer Acht lassen: Das Mammutprojekt, Deutschland zu einer CO2-neutralen Industrienation zu entwickeln, kann nur gelingen, wenn wir die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht verlieren. Genau das droht aber gerade zu passieren, wenn die Ampel-Regierung weiterhin Vorgaben macht, die in dieser Radikalität nicht umsetzbar sind. Schon heute entscheiden sich die meisten Bauherren für eine Wärmepumpe. Zur Wahrheit gehört aber auch: Nicht jedes Haus eignet sich für eine Wärmepumpe, außerdem fehlen qualifizierte Handwerker und Wärmepumpen sind in der Anschaffung deutlich teurer als Gasbrennwertheizungen. Die Ampel-Regierung verspricht Förderprogramme – bisher liegt dazu aber nichts Konkretes vor. Wir sollten uns auf dem herausfordernden Transformationspfad alle Möglichkeiten offenhalten, die Klimaziele möglichst effizient zu erreichen. Dazu gehören auch Biogase und Wasserstoff. Die unnötig komplizierten Vorgaben müssen im parlamentarischen Verfahren dringend korrigiert werden.“

(c) Chaperon

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing lobt die Ambitionen der Ampel für den Klimaschutz, fordert aber ebenfalls Nachbesserungen: „Wärmenetze sind für die Wärmewende von zentraler Bedeutung, vor allem in städtischen Gebieten. Deshalb ist es richtig, dass der Transport von erneuerbarer Wärme nun im öffentlichen überragenden Interesse steht. Dennoch bleiben den wesentlichen Hürden und Unsicherheiten für den Ausbau von Wärmenetzen bestehen: Die Anforderung an Wärmenetze, dass diese nur dann als Erfüllungsoption gelten, wenn der Anteil von erneuerbarer Wärme und Abwärme bis 2030 bei 50 Prozent, beziehungsweise bis 2035 bei 65 Prozent liegt, ist für viele Wärmenetze aufgrund der langjährigen Realisierungszeiträumen von Großprojekten zeitlich und technisch nicht erreichbar.“

Tags:

Artikel drucken

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren