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Ein Kulturgesetzbuch für NRW

Allgemein, Kultur

Die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter wissen, dass die Kultur vor Ort sozialer Kitt für den Zusammenhalt der Gemeinschaft ist. Und immer ist die Kultur auch eine „Werkstatt der Demokratie.“ Denn durch den Koalitionsvertrag für die CDU/FDP-Koalition wurden zwei entscheidende Weichenstellungen vorgenommen. Kultur stand in dieser Legislaturperiode oben auf der politischen Agenda.

Das Kulturgesetzbuch für Nordrhein-Westfahlen (KulturGB NW) ist – nach breit angelegtem Beteiligungsprozess – zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Ziel war es, die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen zum Kulturbereich in einem Gesetz zusammenzufassen. Damit sind wir in Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter und finden inzwischen in ersten Ländern bereits Nachahmer zu dem Thema.

Foto: © Adrian v. Allenstein – stock.adobe.com

Es geht um nichts weniger als die bestmögliche Absicherung und Weiterentwicklung der Struktur von Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen. Es geht um ein politisches Grundsatzbekenntnis zu einem modernen Kunst- und Kulturverständnis.

Die Betonung der Kunst- und Kulturfreiheit ist angesichts aktueller populistischer Strömungen politisches Anliegen aller Demokraten, ebenso wie wir Kunst und Kultur als Schule der Demokratie und des demokratischen Diskurses verstehen. Und deshalb sichern wir im Kulturgesetzbuch verlässliche Strukturen und Entwicklungsmöglichkeiten ab.

Darum geht es:

  • Verbindlichkeit bei den sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler
  • Gesetzliche Verankerung der Musikschulen
    Das Kulturgesetzbuch legt damit ein klares Bekenntnis zu diesen wichtigen Orten kultureller Bildung und klaren Kriterien der Qualitätssicherung vor.
  • Bibliotheken
    Bibliotheken sind die Bildungseinrichtungen mit den meisten Besucherinnen und Besuchern und Orte der Begegnung mit niedrigschwelligem Zugang.
  • Kulturelles Gedächtnis und Sicherung des kulturellen Erbes
    Ganz besondere Bedeutung hat die Provenienzforschung mit dem Blick auf den unrechtmäßigen Erwerb von Kunstwerken aus der Zeit des Nationalsozialismus, der Zeit der DDR und auch der Zeit des Kolonialismus.
  • Ländliche Räume und Dritte Orte
    Mit dem Kulturgesetzbuch erhält die Förderung kulturellen Lebens in ländlichen Räumen einen festen Rahmen. Die Dritten Orte werden verankert, das Ehrenamt wird gestärkt.
  • Nachhaltigkeit
    Auch das Thema Nachhaltigkeit nehmen wir entsprechend seiner gesellschaftlichen Bedeutung erstmalig gesetzlich auf und positionieren es in seiner dreifachen Dimension: ökologisch, wirtschaftlich und sozial.
  • Bürokratieabbau
    Wir bauen effektiv Bürokratie ab, damit setzen wir ein wesentliches Anliegen dieser Landesregierung um: Das Gesetz sieht eine Förderrichtlinie vor, die Antragstellungen (vor allem auch für Ehrenamtliche) erheblich erleichtert.
  • Diversität
    Wir beziehen die Diversität der Gesellschaft in einem allumfassenden Sinne ein, auch in Bezug auf Menschen mit Behinderungen.


Der Aufwuchs des Kulturetats um 50 Prozent

Neben der Verabschiedung des KulturGB wurde im Koalitionsvertrag ein Aufwuchs des Kulturhaushaltes des Landes um 50 Prozent vereinbart: Angefangen bei 200 Millionen Euro im Jahre 2017 stehen im laufenden Haushalt 2022 jetzt 315 Millionen Euro bereit. Zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie kamen weitere 285 Millionen Euro für Künstlerstipendien und 80 Millionen Euro für den Kulturstärkungsfonds hinzu.

Bei dem finanziellen Aufwuchs wurde Wert daraufgelegt, nicht das „Mehr an Geld“ mit der Gießkanne zu verteilen. Ziel war und ist es die Qualität von Kunst und Kultur – gerade auch in den Kommunen zu stärken.

Förderschwerpunkte

  • Theater und Orchester
    Ein beträchtlicher Teil des Aufwuchses ist in die 18 kommunalen Theater und 15 Orchester geflossen: ab 2022 stehen insgesamt jährlich 30 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Die Landestheater und Landesorchester werden jetzt mit rund 29 Millionen Euro (knapp 6 Millionen Euro mehr) gefördert.
  • Freie Szene
    Die Freie Szene ist stark in NRW. Es stehen jetzt 12,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, während es 2018 noch 8 Millionen Euro waren.
  • Musikschuloffensive
    Mit der Musikschuloffensive hat die Landesregierung in die Entwicklung der Musikschullandschaft investiert – finanziell, aber auch inhaltlich: von rund 3 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro angehoben.
  • Kulturelle Bildung
    „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist das bundesweit größte Einzelprogramm der kulturellen Bildung. Es wurde inhaltlich neu aufgestellt und die inhaltliche Begleitung an den Landesverband der Musikschulen übertragen. Wir erhöhen den Landesanteil von 11 auf 17 Millionen Euro.


Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren adressiert das erfolgreiche außerschulische Programm „Kulturrucksack“ mit attraktiven und altersgerechten Angeboten.
Mit dem Programm „Kultur und Weiterbildung“, für das wir jährlich eine Million Euro zur Verfügung stellen, erreichen wir schließlich die Gruppe der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 24 Jahren. Durch die ebenfalls im MKW angesiedelte allgemeine Weiterbildung konnten hier neue Partnerschaften eingegangen werden. Die Novelle des Weiterbildungsgesetzes (WBG) schafft für die Volkshochschulen und freien Träger der gemeinwohlorientierten Weiterbildung neue Chancen und Optionen für Angebote aus dem kulturellen und künstlerischen Bereich.

Kultur im ländlichen Bereich

Sowohl im Kulturgesetzbuch als auch in dem Aufwuchs war der ländliche Bereich ein echter Arbeitsschwerpunkt.

Das Konzept der Dritten Orte hat sich als absoluter Treffer in den neuen Programmen zur Förderung der Kultur im ländlichen Bereich herausgestellt. Denn als Versuch gestartet, wurde sofort klar: für 15 Projekte gab es 150 Bewerbungen für die Projektphase, die jetzt landesweit mit völlig unterschiedlichen Konzepten umgesetzt werden. Nur eines ist klar: der sich abzeichnende Bedarf liefert genug Gründe, dieses Programm in der nächsten Legislaturperiode landesweit auszurollen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es – und hier ist das Engagement von Ministerin Pfeiffer-Poensgen besonders hervorzuheben – gelungen ist, die Kultur in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu profilieren. Die nachhaltige weitere Stärkung – auch im Sinne eines Standortvorteils – hängt von einem weiteren Aufwuchs um weitere 50 Prozent in der nächsten Wahlperiode ab. Dies ist aber – auch mit Billigung des Finanzministers – so im Wahlprogramm vorgesehen.

Ausführlichere Informationen finden Sie im Landeskulturbericht.

Foto: © überflieger.media

Autor: Klaus Kaiser MdL, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Dieser Beitrag erscheint in der Mai-Ausgabe der kommunalpolitischen blätter (KOPO).

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