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Verordnung für kommunale Instrumente zur Schaffung von Wohnraum

Allgemein, Städtebau, Wohnugsbau

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz wurde auf Bundesebene eine Möglichkeit geschaffen, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. Schleswig-Holstein wird diese nun nutzen, um die kommunale Planungshoheit zu stärken.

Eine entsprechende Verordnung mit dem Plan der gezielten Ankurbelung des Wohnungsbaus kündigte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack im Oktober im Innen- und Rechtsausschuss an.

Dies sei eine konsequente Fortsetzung der Handlungsleitlinie der Landesregierung in der Wohnungspolitik, die vorsehe, Kommunen und Investoren durch die Bereitstellung geeigneter Instrumente in der Ermöglichung oder Umsetzung von Wohnungsbau zu unterstützen, ohne dabei unverhältnismäßige Eingriffe in die Rechte der Wohnungsschaffenden vorzunehmen.

Rücksprache mit den Kommunen zeigte Handlungsbedarf an

So weitreichende Entscheidungen müssten sorgfältig geprüft und mit den Beteiligten abgestimmt werden. Die Rücksprache mit den Kommunen hätte gezeigt, dass diese eine nach der Gesetzesänderung zur Schaffung von Wohnraum mögliche Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke für sinnvoll hielten. Gleiches gelte für die Befreiung von Festsetzungen eines B-Planes sowie die Verhängung gemeindlicher Baugeboten zur Wohnbebauung bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung. Insbesondere von dem Vorkaufsrecht und den Befreiungsmöglichkeiten verspreche sich die kommunale Seite eine hohe Wirksamkeit.

Gesetzliche Voraussetzung für eine solche Verordnung sei das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes. In der Verordnungsbegründung müsse dargelegt werden, auf welche Tatsachen sich die Landesregierung bei der Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte stütze. Dies könne nur durch ein Gutachten bewertet werden, das jetzt ausgeschrieben werde.

Foto: © jomare_Fotolia

Einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Wohnungsschaffenden würde angesichts der Wohnungsmarktsituation in Schleswig-Holstein der nach dem Baulandmobilisierungsgesetz ebenfalls mögliche Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bedeuten.

Der Genehmigungsvorbehalt sei von kommunaler Seite bislang nicht verlangt worden. Eigene Daten und Untersuchungen der Landesregierung – wie beispielsweise die Wohnungsmarktprognose – zeigten ebenfalls keinen Handlungsbedarf auf.

Weitere Informationen zum Thema Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein sind auf dieser Seite zu finden.

Bei Interesse kann hier über das Baulandmobilisierungsgesetz nachgelesen werden.

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