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Ganztagsbetreuung für Schulkinder

Allgemein, Bildung, Kinderbetreuung

Fast drei Viertel der Eltern eines Grundschulkinds geben bei einer repräsentativen Befragung an, dass sie einen Betreuungsbedarf haben. Doch nur knapp die Hälfte hat tatsächlich einen Platz in einem Hort oder einer Ganztagsschule. Das ist eines der Ergebnisse, die jetzt im Forschungsmagazin DJI Impulse des Deutschen Jugendinstituts (DJI) veröffentlicht wurden.

Nach aktuellen Daten der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI), an der etwa 33.000 Familien mit Kindern unter 12 Jahren teilnahmen, hatten im Jahr 2018 fast drei Viertel aller Eltern eines Grundschulkinds einen Betreuungsbedarf. Doch nur knapp die Hälfte besuchte laut amtlicher Statistik im Frühjahr 2018 tatsächlich einen Hort oder eine Ganztagsschule.

Zwar haben nach den Ergebnissen der KiBS-Elternbefragung bundesweit 16 Prozent der Grundschulkinder einen Platz in einer (Über-)Mittagsbetreuung; in Westdeutschland ist es sogar knapp jedes fünfte Grundschulkind. Doch anders als in Horten und Ganztagsschulen, für die zumindest grundlegende Merkmale auf Bundesebene festgelegt sind, gibt es für die (Über-)Mittagsbetreuung meist keine verbindlichen Regelungen bezüglich der Betreuungsdauer und -form sowie der Qualifikation des Personals.

Angesichts der Studienergebnisse bezeichnet DJI-Institutsdirektor Prof. Dr. Thomas Rauschenbach den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, den die Bundesregierung ab dem Jahr 2025 vorsieht, für einen richtigen Schritt in der Ganztagsschulentwicklung in Deutschland. Doch der Bildungsforscher warnt: „Die Ganztagsschule darf nicht auf die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf reduziert werden. Der Rechtsanspruch muss auch die Kinder im Blick behalten und dazu beitragen, die Potenziale ganztägiger Angebote für eine bessere Bildung zu nutzen“.

Rauschenbach kritisiert, dass im nicht-unterrichtlichen Teil der Ganztagsschulen bis heute keine Verbindlichkeiten gelten. „Notwendig sind Standards, vor allem beim Personal“, sagt er. In Ganztagsschulen müssten primär Fachkräfte arbeiten – und nicht nur von sich selbst überzeugte Ehrenamtliche. Der notwendige Ausbau der Ganztagsangebote im Zuge des geplanten Rechtsanspruchs koste viel Geld, aber die Qualität der Angebote dürfe dabei nicht vernachlässigt werden.

Unter dem Titel „Recht auf einen Ganztagsplatz – Potenziale des geplanten Rechtsanspruchs im Grundschulalter“ thematisiert die neu erschienene Ausgabe von DJI Impulse nicht nur aktuelle Studienergebnisse des Forschungsinstituts, sondern auch die vielen offenen juristischen und politischen Fragen in Hinblick auf die vorgesehene Gesetzesreform. Neben wissenschaftlichen Analysen beinhaltet die Ausgabe unter anderem ein Pro & Contra, in dem Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, Position zum geplanten Rechtsanspruch beziehen.

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