Mit den erhöhten Förderquoten für Antragsteller aus Kohlerevieren setzt das BMU bereits erste Maßnahmen aus dem Strukturstärkungsgesetz um, das derzeit für die Kohleregionen erarbeitet wird. Die neue Förderung zur besseren Erfassung von Deponiegasen aus kommunalen Deponien ist ein wichtiger Beitrag, um die Klimaziele in der Abfallwirtschaft zu erreichen. Die Kommunen können damit Anlagen fördern lassen, die den Austritt von Methangasen aus ihren Deponien verhindern und über den derzeitigen technischen Standard hinausgehen. Das so gewonnene Gas können sie zum Beispiel für ihre Energieversorgung nutzen. Methan hat ein 28-mal größeres Treibhausgaspotential als CO2. Die verbesserte Erfassung der Deponiegase kann in Deutschland darum zu einer zusätzlichen jährlichen Einsparung von 1,2 Millionen Tonnen CO2 führen. Das Förderangebot der Kommunalrichtlinie reicht von der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, der Sanierung von Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen und klimafreundlichen Maßnahmen in den Bereichen Abfall, Abwasser und Trinkwasser bis hin zu Klimaschutzkonzepten und –managern, Fokusberatungen und Energiemanagementsystemen.
Weitere Informationen
Anträge für die Kommunalrichtlinie können jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 30. September sowie vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger Jülich gestellt werden. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten sowie zur Antragstellung finden Sie hier.
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