Der Deutsche Bundestag hat den Weg für das Carsharing-Gesetz frei gemacht. Der Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner MdB, sieht vor allem Vorteile für die Großstädter: „Carsharing ergänzt den Mobilitätsmix, von dem Großstädter profitieren werden.
Bedeutet es doch, flexibel mit dem Auto unterwegs sein zu können, ohne Wartungspflichten und anstrengende Parkplatzsuche. Mit dem Carsharing-Gesetz wird es künftig einfacher sein, sich ein Auto zu teilen und wieder abzustellen. Damit erleichtern wir die Umsetzung im Alltag zum Wohl unserer Umwelt.“
Wegner wies darauf hin, dass neben der leichteren Praktikabilität im Alltag die zumeist strombetriebenen oder C02-Ausstoß-reduzierten Fahrzeuge auch die Luftqualität in Deutschlands Großstädten verbessern helfen. Die Länder und Kommunen seien gut beraten, die Regelungen künftig auch zu nutzen.
Hintergrund:
Das Carsharing nimmt in Deutschland stetig zu. Zum Jahresbeginn 2017 konnte die Branche gut ein Viertel mehr Kunden als im Vorjahr verzeichnen. Insgesamt wurden 1,7 Millionen Nutzer registriert, ein Zuwachs von 455.000 gegenüber 2016. Mit dem Carsharing-Gesetz (CsgG) in Kombination mit der Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erhalten Länder und Kommunen die Möglichkeit, Parkbevorrechtigungen und Parkgebührenbefreiungen für Carsharingfahrzeuge einzuführen.