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NRW beschließt Sperrklausel bei Kommunalwahlen

Allgemein, Gesetz, Innenpolitik, Wahlen

Das Plenum im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in dritter Lesung die Einführung einer Sperrklausel von 2,5 Prozent bei Kommunalwahlen beschlossen. Der Debatte lag ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN („Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften“) zugrunde.

Da es sich um eine Änderung der Verfassung handelt, waren drei Lesungen und eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der heutigen dritten Lesung hatte die PIRATEN-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt. Für den Entwurf votierten 180 Abgeordnete. 15 stimmten dagegen bei 16 Enthaltungen.

Durch die Einführung der Sperrklausel soll die Funktionsfähigkeit der Räte und Kreistage gesichert und deren Zersplitterung verhindert werden. In Nordrhein-Westfalen hatte es in der Vergangenheit bereits eine 5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegeben. Der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW erklärte sie jedoch am 6. Juli 1999 für verfassungswidrig. Daraufhin hatte der Landtag die entsprechenden Bestimmungen gestrichen.

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