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Von Eremiten, Braunen Langohren und Geburtshelferkröten

Allgemein, Europa, Umwelt

Wussten Sie, dass der Eremit in Sachsen-Anhaltstark gefährdet ist und deswegen unter Schutz steht, dass ca. 11 Prozent der Landesfläche Sachsen-Anhalts Natura 2000-Schutzgebiete sind oder dass das längste Schutzgebiet im Land eine Ausdehnung von stolzen 670 Kilometern aufweist?

Von Magne Flåten - Eigenes Werk, GFDL, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=9391459

Eremit, Foto: Magne Flåten (Own work) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html)

Diese Informationen und weitere sind ab sofort auf der neuen Natura 2000-Internetseite zu finden. Dort stehen ab sofort allen Interessierten umfangreiche Informationen zum Europäischen Naturschutzprojekt „Natura 2000“ in Sachsen-Anhalt und zum bevorstehenden Ausweisungsverfahren zur Verfügung. Über jede Phase des Verfahrens wird transparent informiert und eine breite Beteiligung gewährleistet.

Das europäische Natura 2000-Schutzgebietsnetz besteht aus 26.000 Schutzgebieten, 297 davon in Sachsen-Anhalt. Mit der Ausweisung der Schutzgebiete setzt das Land EU-Recht um. Durch einen Beschluss der Landesregierung vom 29. Juli 2014 wurde das Landesverwaltungsamt beauftragt, bis Ende 2018 ein öffentliches Ausweisungsverfahren für die zu sichernden Natura 2000-Gebiete (außer Nationalpark Harz) durchzuführen. Derzeit erfolgt eine dem eigentlichen Beteiligungsverfahren vorgelagerte Einbeziehung von Bewirtschaftern, Verbänden der Nutzergruppen, Eigentümervertretern und Landkreisen sowie Kommunen.

Sachsen-Anhalts Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte: „Die Einbeziehung der Eigentümer und Nutzungsberechtigen sowie der breiten Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung. Nur durch ausreichende Informationen und Transparenz kann dieser Prozess gelingen. Uns ist es wichtig, mit den Betroffenen in den Dialog zu gehen, denn nur durch eine gemeinsame Umsetzung mit den Nutzergruppen und Eigentümern können wir die Ziele von Natura 2000 erreichen.“ Der Minister verwies darauf, dass diese vorgelagerte Einbeziehung vor dem Beteiligungsverfahren eigentlich nicht vorgesehen sei. „Wir führen dies freiwillig und zusätzlich durch, da dies aus unserer Sicht der richtige Weg zu einer breiten Akzeptanz ist und letztendlich zum Erfolg führt“.

Neben den Fachinformationen zu den Schutzgebieten und den Schutzgütern werden auf der Website auch touristische Aspekte des Naturschutzes zur Verfügung gestellt. Wanderrouten, Infos zu Schutzgebieten in ihrer Nähe, zu Schutzgütern und zu Gebietsbesonderheiten sind zusammengestellt und erlauben somit nicht nur einen fachlichen Blick auf das Thema. Und für Kinder gibt ein Info-Bastel- und Online-Spiele-Portal. Für Lehrer und Erzieher lohnt ein Blick auf die Website ebenso.

Kombination mit Umwelt-App des Landes

Über die Umwelt-App „Meine Umwelt“ informieren sich Nutzer seit März 2015 beispielsweise über die Luftqualität oder das Hochwasserrisiko ihres Wohnortes. Seit wenigen Tagen sind auch die Natura 2000-Gebiete verfügbar und können auf der detaillierten Karte betrachtet werden. Dadurch kann jeder feststellen, wo er sich innerhalb des Natura 2000-Gebietes befindet und ggf. weitere Informationen zum Schutzgebiet über Verlinkungen zur Website aufrufen.

Hintergrund

Vor mehr als 20 Jahren wurde das europaweite Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ ins Leben gerufen. Seitdem entstand ein Netzwerk aus Gebieten, um besonders wertvolle, seltene oder gefährdete Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen. Über 25.000 Schutzgebiete ziehen sich durch ganz Europa. Alle europäischen Länder haben sich darauf verständigt, Gebiete, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als Natura 2000-Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte „Verschlechterungsverbot“. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt weiterhin möglich, soweit dabei eine Verschlechterung ausgeschlossen werden kann. Wie die Gebiete rechtlich ausgewiesen werden, ist Bundes- und Landesrecht überlassen. Hinweise geben die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) der EU, die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnen. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 32 Vogelschutzgebiete und 265 FFH-Gebiete als Natura 2000-Gebiete gemeldet. Derzeit sind 4 Vogelschutzgebiete und 39 FFH-Gebiete vollständig sichergestellt. Das Ausweisungsverfahren für die bislang noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung ist derzeit in Arbeit.

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