In den Jahren 2016, 2017 und 2018 soll es eine befristete Sonderabschreibung geben: Bis zu 35 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellerkosten können Investoren steuerlich geltend machen. Die Abschreibung gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Ein klares Indiz dafür ist das Mietenniveau. Daran knüpft der Gesetzentwurf für die Definition des Fördergebietes an.
Die Kommunen und der Ritt vor die Wand
Die dramatische Finanzlage der Kommunen verschärft sich zu einer historischen Krise. Mit einem eindringlichen Appell...





