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Bodenmarkt benötigt ein neues gesetzliches Regularium

Allgemein, Gesetz, Innenpolitik, Ländlicher Raum

Der sachsen-anhaltinische Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sieht sich durch ein Gutachten des Thünen-Instituts in seiner Auffassung bestätigt, dass der Bodenmarkt ein neues gesetzliches Regularium benötigt. Das aktuelle Gutachen analysiert die Tätigkeit von überregional aktiven Kapitaleigentümern in ostdeutschen Agrarunternehmen.

Die Untersuchung des Thünen-Institutes kommt zu dem Schluss, dass der Umfang der landwirtschaftlichen Flächen, der mit den Anteilsverkäufen auf neue Eigentümer übergeht, in Relation zu den statistisch erfassten Flächenkäufen beachtlich ist. In ausgewählten Landkreisen Mecklenburg-Vorpommerns, Sachsen-Anhalts, Sachsens und Thüringens festgestellt, sind im Vergleich zur gehandelten Bodenfläche 20% – 50% Boden durch Geschäftsanteilshandel auf neue Mehrheitseigentümer übergegangen.

Aeikens: „Das ist ein erneuter Beleg für Entwicklungen am Bodenmarkt, die vom geltenden Recht nicht mehr erfasst werden. Steuern wir nicht dagegen, wird ein Eingreifen zu Gunsten des Eigentumserwerbs durch die heimische Landwirtschaft immer schwieriger. Daher müssen Anteilsverkäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen in das Grundstücksverkehrsrecht aufgenommen werden.“

Auch wenn die in Sachsen-Anhalt untersuchten Landkreise geringer betroffen seien als in Mecklenbug-Vorpommern, müsse den dort schon eingetretenen Entwicklungen durch entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen in Sachsen-Anhalt vorgebeugt werden.

Aeikens sagte, das Land Sachsen-Anhalt werde die Gespräche zu diesem Thema mit den berufsständischen Vertretern fortführen und plane eine Überarbeitung des geltenden Rechts nach der Landtagswahl im März 2015. Aeikens: „Wenn wir starke und gesunde ländliche Räume wollen, dürfen wir uns den Bodenmarkt nicht von Kapitalanlegern wegnehmen lassen.“

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