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Smart Meter-Gesetzentwurf schafft zwar Planungssicherheit, aber auch viele Nachteile

Allgemein, Energie, Energiewende, Umwelt, Versorgung

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 21.09.2015 den Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende vorgelegt. Aus Sicht der Thüga AG enthält der Entwurf durchaus korrekturbedürftige Aspekte.

„Nachdem die Branche jahrelang auf rechtliche Vorgaben gewartet hat, schafft das Gesetz nun grundsätzlich Planungssicherheit, um den Rollout von intelligenten Messsystemen vorzubereiten“, so Michael Riechel, Sprecher des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft. Der Entwurf enthält das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das Vorgaben zum zeitlichen Ablauf des Rollouts macht, die Marktrolle des Messstellenbetreibers (MSB) neu beschreibt und Festlegungen zur Datenkommunikation macht. „Aus unserer Sicht werden dabei unnötig bestehende Organisationsstrukturen aufgebrochen und es wird in gut funktionierende Prozesse eingegriffen“, skizziert Riechel die Konsequenzen. Nach Auffassung der Thüga-Gruppe führt dies zu einem bedeutenden Mehraufwand in den IT-Systemen aller Marktpartner, verkompliziert die Beziehungen zwischen den Marktpartnern und wird den Rollout von Messsystemen erheblich verzögern.

Finanzierung: Preis-Leistungsverhältnis stimmt nicht

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen festen Preisobergrenzen zur Finanzierung des Rollouts sind aus Sicht der Thüga nicht auskömmlich. Sie berücksichtigen nicht die umfangreichen Anpassungen in den IT-Systemen, die aufgrund der neuen Anforderungen aus dem Gesetzentwurf vorgenommen werden müssen. Im Vergleich zum Eckpunktepapier des BMWi vom Februar 2015 wurde der Umfang der vom MSB zu erbringenden Standardleistungen nochmal deutlich ausgeweitet (z.B. häufigere Datenkommunikation mit größeren Datenmengen). Demgegenüber wurden die Preisobergrenzen faktisch gekürzt, da sie nunmehr als Bruttobeträge statt bisher netto angesehen werden.

Erheblicher Mehraufwand durch Trennung der Marktrollen
Der Gesetzentwurf weist dem MSB umfangreiche Rechte und Pflichten zu und verschärft den Wettbewerb um die Messstellen. Bisher hat der Verteilnetzbetreiber in 90 Prozent der Fälle diese Rolle übernommen. Die neuen, strengeren Vorgaben führen zu einer organisatorischen Trennung. Das hat zur Folge, dass bestehende Prozesse komplett verändert und zusätzliche neue IT-Systeme aufgebaut werden müssen – hier wird unnötig und auf mehrere Jahrzehnte eine parallele Prozesswelt aufgebaut. Beispielsweise soll der Endkunde künftig zwei Rechnungen erhalten: eine vom MSB für das Messsystem, und eine von seinem Lieferanten für Energiebezug und Netznutzung. „Wir können in dieser Vorgabe keinen Mehrwert erkennen; im Gegenteil: diese Vorgabe wird die Einführung teurer machen und der Kundenakzeptanz von intelligenten Messsystemen abträglich sein“, stellt Riechel fest. Weiter sieht Thüga die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben: „Den Wettbewerb bei den Messstellen anzukurbeln, um den Kunden vom Smart Meter zu überzeugen wird so nicht funktionieren, dazu ist der Kostenanteil an der Rechnung zu gering“, erklärt Riechel.

Vorgaben der Datenkommunikation gefährden gut funktionierende Marktprozesse
Der gleiche negative Effekt tritt auch bei den Vorgaben zur Datenkommunikation auf. Laut des Gesetzentwurfs soll die Bilanzierung, die bisher der Verteilnetzbetreiber gemacht hat, auf den Übertragungsnetzbetreiber übergehen. „Bis diese neuen Prozesse umgesetzt sind und alles reibungslos funktioniert, sind erfahrungsgemäß mehrere Jahre nötig. Das könnte den Rollout verzögern“, erklärt Riechel.

Umsetzung belastet auch gut aufgestellte Unternehmen
In Summe verantworten die 100 Partnerunternehmen der Thüga etwa 5,5 Millionen Stromzähler. Die Unternehmen der Gruppe wollen bei der Beschaffung von Geräten und beim Aufbau von zentralen IT-Systemen ihre Mengen bündeln, um somit Kostenvorteile für jedes einzelne unserer Partner-Unternehmen zu erzielen. Unterstützt werden die Unternehmen der Thüga-Gruppe dabei durch Thüga MeteringService GmbH, dem IT-Dienstleister aus der Thüga-Gruppe. „Wir bieten gemeinsame Pilotprojekte an, um die neuartige Technologie der Messsysteme zu erproben, mit der Gateway-Administrations-Plattform zu kommunizieren und Erfahrungen bei der Anpassung von Prozessen zu machen“, erklärt Peter Hornfischer, Geschäftsführer der Thüga MeteringService. Dennoch würde die Umsetzung des nun vorgelegten Gesetzentwurfes zu Lasten der Unternehmen gehen und ist aus Perspektive der Thüga auch volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. „Wir werden uns auch weiterhin konstruktiv bei der weiteren Gestaltung des Ordnungsrahmens einbringen“, kündigt Riechel an.

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