Kopo

Hessen erhöht Soziale Mittel für die Kommunen

Allgemein, Soziales

Die Hessische Landesregierung erhöht die Mittel für die Schwerpunkte Schuldnerberatung, Frauenhäuser, Interventionsstellen, Frauenberatung, Notrufe und Schutzambulanzen, Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen um 5,4 Millionen Euro. Das ist eine Steigerung um 40 Prozent. Der jährliche Ansatz von rund 13,8 Millionen Euro wurde jetzt auf jährlich rund 19,2 Millionen Euro festgesetzt. Die Förderung erfolgt über die so genannte Kommunalisierung sozialer Hilfen.

Das Land fördert also die Angebote nicht direkt, sondern stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten Mittel zur Verfügung, die diese dann an die Träger der Angebote bedarfsgerecht weiterreichen. „Die Kommunalisierung ist ein partnerschaftliches Instrument, das zwischen dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag und dem Land Hessen geschlossen wird. Ziel ist es, wirksamere und konsequentere, an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort ausgerichtete Angebote zu schaffen. Dieses sozialpolitische Gestaltungsinstrument hat sich in den zurückliegenden Jahren sehr bewährt und viel Zuspruch erfahren“, stellte der hessische Sozialminister Grüttner dar. Da die Kommunalisierung sozialer Hilfen Teil des Sozialbudgets ist (Volumen 70 Millionen Euro), werde das Gesamtbudget auch in den kommenden Jahren dieser Legislaturperiode zur Verfügung stehen. „Die Gelder im Rahmen des Sozialbudgets sind vor Einsparungen geschützt und somit existiert für die kommenden Jahre Planungssicherheit“, so Grüttner abschließend.

Die Verteilung der zusätzlichen Mittel orientiert sich hauptsächlich an den Einwohnerzahlen in den einzelnen Gebietskörperschaften. Bei der Förderung von Frauenhäusern werden auch die bestehenden 727 Frauenhausplätze berücksichtigt, bei der Verteilung der Landesmittel für Schuldnerinsolvenzberatungsstellen werden Einwohnerzahlen und die Schuldnerquote der privaten Haushalte zugrunde gelegt.

Im Einzelnen stellt sich die Verteilung wie folgt dar:

Schuldnerberatungsstellen

Sockelbetrag von 500.000 EUR paritätisch aufgeteilt auf 26 Gebietskörperschaften und
1,45 Mio. EUR nach Schuldnerquote laut Creditreform (Überschuldung von Verbrauchern über 18 Jahren) und Einwohnerzahlen.

Frauenhausfinanzierung

Sockelbetrag von 10.000 EUR pro Frauenhaus.
3.500 EUR pro Frauenhausplatz, bei 727 Frauenhausplätzen unter Berücksichtigung der bisher eingesetzten kommunalisierten Landesmittel; das ist eine Erhöhung der Finanzierung von Frauenhäusern um rund 930.000 Euro (3,14 Millionen Euro jährlich).

Beratungsstellen/Interventionsstellen

Sockelbetrag von 30.000 EUR pro Gebietskörperschaft.
Mittelverteilung nach Einwohnerzahlen; Erhöhung  der Mittel für Beratungs- und Interventionsstellen um ca. 1,5 Mi. Euro (jährlich 1,95 Millionen Euro).

Beratungsstellen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt

200.000 EUR verteilt nach dem Anteil der unter 18 Jährigen an die Gebietskörperschaften, die bisher eine Landesförderung erhalten haben.
-550.000 EUR zusätzliche Landesmittel verteilt nach dem Anteil der unter 18 Jährigen an die Gebietskörperschaften, die bisher keine Landesförderung erhalten haben; Erhöhung der Mittel in diesem Bereich um jährlich 750.000 Euro (jährlich 1,14 Millionen Euro).

Tags: , , ,

Artikel drucken

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren