Um 25 Millionen Euro will der Bund die Kommunen entlasten, die von der Zuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten besonders betroffen sind. Der Betrag soll einmalig an die Länder verteilt werden. Der Bundesrat hat der vom Kabinett am 15. Oktober beschlossenen Verordnung zugestimmt.
Um 25 Millionen Euro will der Bund die Kommunen entlasten, die von der Zuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten besonders betroffen sind. Der Betrag soll einmalig an die Länder verteilt werden. Der Bundesrat hat der vom Kabinett am 15. Oktober beschlossenen Verordnung zugestimmt.
Durch starke Zuwanderung von Bürgerinnen und Bürgern aus den EU-Mitgliedsstaaten stehen einige Städte und Gemeinden vor besonderen Herausforderungen: Teilweise gibt es unhaltbare Wohnverhältnisse, Probleme bei der Gesundheitsversorgung, oder Kinder gehen nicht in die Schule. Diese Kommunen werden nun mit zusätzlichem Geld des Bundes unterstützt. Das Bundeskabinett hat dazu eine Verordnung beschlossen, die heute den Bundesrat passiert hat.
Der von der Bundesregierung eingesetzte Staatssekretärsausschuss zur Zuwanderung hat acht Monate lang Fakten zusammengetragen, umfassend die Rechtslage analysiert und Vorschläge gemacht, wie den Kommunen geholfen werden kann. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte eine Rechtsverordnung vorgelegt, mit der die Zusage für die Entlastung der Kommunen rechtstechnisch umgesetzt wird. Diese wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen.
Die Verordnung regelt, dass die bestehende Bundesbeteiligung an den Kosten für die Unterkunft um 0,18 Prozentpunkte erhöht wird. Das entspricht einem Betrag von insgesamt 25 Millionen Euro. Er wird einmalig für das Jahr 2014 auf die Länder aufgeteilt, in denen sich die Jobcenter mit den größten Herausforderungen befinden. Aufgabe der Länder ist es dann, die an sie fließenden zusätzlichen Mittel an die besonders betroffenen Kommunen zu verteilen.
Gesetze werden angepasst
Sowohl die Entlastung der Kommunen als auch die Missbrauchsbekämpfung erfordern einige Gesetzesanpassungen. Deshalb hat das Kabinett am 27. August 2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes in der EU beschlossen. Der Bundestag hat dieses Gesetz am 6. November 2014 beschlossen. Das Gesetz kann nach Zustimmung durch den Bundesrat, Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
•Bei Rechtsmissbrauch oder Betrug können gegen Zuwandernde befristete Wiedereinreisesperren verhängt werden. Das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche wird befristet. Das Einkommensteuergesetz sieht künftig eine Pflicht zur Angabe der Steuer-ID im Kindergeldantrag vor. Doppelzahlungen werden so unterbunden.
•Im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird die Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verbessert. De Maizière sagte: „Wir müssen auch diejenigen in den Blick nehmen, die die Lage der Zuwanderer ausnutzen“. Das seien beispielsweise Vermieter, die Zuwanderer auf Luftmatratzen in faktisch nicht bewohnbaren Häusern unterbrächten.
•Die Impfstoffkosten für Kinder und Jugendliche aus EU-Mitgliedsstaaten mit unklarem Versichertenstatus übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (Änderung im SGB V). Dadurch werden die Kommunen um jährlich rund 10 Millionen Euro entlastet. So erhalten mehr Kinder Impfschutz.