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Monopolkommission kritisiert kommunale Wirtschaftstätigkeit

Abfallwirtschaft, Allgemein, Strukturpolitik, Versorgung

Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie ihr Zwanzigstes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten) überreicht. Darin kritisiert sie die beobachteten Bestrebungen von Kommunen, die eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten zu erweitern und geht der Frage nach, welche ökonomischen Auswirkungen sich durch die kommunale Wirtschaftstätigkeit ergeben und inwiefern ordnungspolitischer Handlungsbedarf besteht.

In zahlreichen Wirtschaftsbereichen sieht die Kommission Bestrebungen von Kommunen, die eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten zu erweitern. Sie geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, welche ökonomischen Auswirkungen sich durch die kommunale Wirtschaftstätigkeit ergeben und inwiefern ordnungspolitischer Handlungsbedarf besteht.

Im Zeitraum 2000 bis 2011 stieg laut Monopolkommission der Anteil der Umsatzerlöse kommunaler Unternehmen am nominalen Bruttoinlandsprodukt um annähernd 60 Prozent. Kommunale Wirtschaftstätigkeit sei dann angemessen, wenn ohne sie einem wichtigen öffentlichen Zweck nicht nachgekommen werden könne. Allerdings habe die Monopolkommission festgestellt, dass Kommunen auch über diese Grenze hinaus wirtschaftlich tätig würden: „Die Überdehnung der kommunalen Wirtschaftsaktivitäten kann Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben und dazu führen, dass erhebliche finanzielle Risiken auf die Bürger verlagert werden“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer. Zudem unterliege die Höhe der Gebühren kommunaler Unternehmen derzeit keiner wirksamen Effizienzkontrolle, wodurch die Bürger zusätzlich belastet würden. Deshalb seien geeignete Voraussetzungen für eine bessere Aufsicht durch Bürger, Entscheidungsträger und Aufsichtsinstanzen über die kommunale Wirtschaftstätigkeit zu schaffen.

Dazu schlägt die Monopolkommission vor, dass die Bundesländer den Kommunen bestimmte zusätzliche Transparenzpflichten auferlegen. Besonders geboten seien eine regelmäßige Veröffentlichung wichtiger Merkmale der Tätigkeit von kommunalen Unternehmen (z. B. Profitabilitätskennziffern und den öffentlichen Zweck sowie die öffentliche Wertschöpfung) im Internet und eine Ausweisung der standardisierten Erölse, um die Vergleichbarkeit der Gebührenhöhe zwischen den Kommunen herzustellen.

Im Bereich der Wasserversorgung tritt nach Ansicht der Kommission das Problem einer mangelnden Kontrolle über die Gebührenhöhe besonders deutlich zutage. Die vorgeschlagene Pflicht zur Ausweisung der standardisierten Erlöse könnte zu Gebührensenkungen beitragen. Langfristig sei eine Regulierung der Entgelte im Trinkwasserbereich zu prüfen.

Im Telekommunikationssektor seien die Kommunen häufig mit Tochterunternehmen ihrer Stadtwerke auf unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen aktiv. Aus wettbewerblicher Sicht weitgehend unproblematisch sei, wenn sich kommunale Unternehmen auf den Bau und den Betrieb von Netzinfrastrukturen beschränkten. Vollintegrierte Netzbetreiber und Dienstanbieter besäßen die Möglichkeit zu wettbewerbsverzerrenden Praktiken, die es zu vermeiden gelte. Im Sinne der Subsidiarität sollte kommunales Engagement auch im Bereich der Telekommunikation dort seine Grenzen haben, wo Leistungen durch private Unternehmen zur Verfügung gestellt werden könnten.

In der Energiewirtschaft ist nach Ansicht der Kommission ein besonders deutlicher Zuwachs kommunaler Tätigkeiten zu beobachten. Jedoch seien die Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen hier sehr viel kleiner als oftmals unterstellt, sodass die Ausweitung des energiewirtschaftlichen Engagements der Kommunen insbesondere im Wettbewerb zu privaten Unternehmen nachteilig für die Bürger sei.

In der Abfallwirtschaft stehe, so die Autoren des Gutachtens, die Rollenverteilung der kommunalen und privaten Unternehmen derzeit in verschiedenen Bereichen in der Diskussion. Bei der Entsorgung von Siedlungsmüll zeigten die seit Längerem sehr erfolgreichen Ausschreibungen insbesondere im ländlichen Räum, dass private Unternehmen die erforderlichen Leistungen qualitativ mindestens ebenso hochwertig erbringen könnten wie kommunale Entsorger. Mehrere Gründe sprächen dafür, dass eine Ausweitung kommunaler Ausschreibungen über die Siedlungsmüllentsorgung, neben einer Entlastung der Bürger auch ökologische Vorteile auslösen würde. Auch habe sich die Übertragung der Verantwortung der Verpackungsentsorgung auf die Hersteller durch das duale System und dessen Öffnung für den Wettbewerb als erfolgreich erwiesen. Derzeit beständen allerdings Probleme mit einer Unterlizenzierung; die Monopolkommission vertraue jedoch darauf, dass diese durch angekündigte gesetzliche Änderungen gelöst würden. Forderungen in Richtung einer Abschaffung des praktizierten wettbewerblichen Modells lehnt die Monopolkommission strikt ab. Die diskutierte Übertragung der Verpackungsentsorgungsverantwortung auf die Kommunen, ohne dass diese die entstehenden Kosten zu tragen hätten, hätte nach Ansicht der Monopolkommission
deutliche Kostensteigerungen zur Folge. Infolge gesetzlicher Neuerungen befürchtet die Monopolkommission im Bereich gewerblicher Sammlungen eine zunehmende Verdrängung des Wettbewerbs zugunsten einer Monopolstellung kommunaler Unternehmen. Hier ist es aus Sicht der Monopolkommission essenziell, dass die Behörde, die gewerbliche Sammlungen untersagen kann, von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vollständig unabhängig ist.

Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Monopolkommission zählt unter anderem die Erstellung eines Hauptgutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung im Zweijahresrhythmus würdigt und das jetzt veröffentlicht wurde. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden. Vorsitzender der Monopolkommission ist Prof. Dr. Daniel Zimmer von der Universität Bonn.

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