Nordrhein-Westfalen möchte die Inklusion im Schulgesetz verankern und ab dem nächsten Jahr schrittweise umsetzen. Weil der Streit um die Finanzierung zwischen Land und Kommunen nicht so schnell geklärt werden kann, verschiebt die Landesregierung die Entscheidung über ein neues Inklusionsgesetz in den Oktober.
Durch die Verschiebung des Beschlusses solle Zeit für die wichtige Klärung von Detailfragen sein. Denn die Ansichten könnten unterschiedlicher nicht sein: Während die Landesregierung den Kommunen keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung der Inklusion bereitstellen will, sehen die Kommunen erhebliche Mehrkosten für die Realisierung auf sich zukommen. Die CDU forderte die Landesregierung auf, sich zu bewegen. „Inklusion kostet Geld und ist nicht zum Nulltarif zu haben“, erklärte die Schulexpertin Petra Vogt. Auch die Fraktion der Piraten verlangte, dass sich das Land an den Kosten beteiligen müsse. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) erklärte, dass die Regierungsfraktionen erkannt hätten, dass ihr Inklusionsgesetz „noch viele Ecken und Kanten“ habe. Die Landesregierung sei von einer Regelung der personellen, sächlichen und finanziellen Ausstattung noch weit entfernt.
Die geplanten Änderungen des Schulrechts zum Schuljahr 2014/15 seien aber trotz der Verschiebung der Entscheidungen zum Inklusions-Gesetz gesichert, heißt es aus dem Landtag. Ab dem kommenden Schuljahr soll ein gemeinsamer Unterricht und der Rechtsanspruch auf diesen, schrittweise umgesetzt werden.