Das Bildungspaket soll unbürokratischer werden. Die Bundesregierung plant zum ersten August eine Vereinfachung der Regelungen für Gelder aus dem Bildungspaket. Laut Informationen der Süddeutschen Zeitung sind einige Vereinfachungen beim Bildungspaket angedacht. Unter anderem soll der Zuschuss für Vereinsbeiträge nun flexibler gestaltet werden. Für Ausflüge oder Klassenfahrten kann es künftig auch Bargeld geben.
Ab dem ersten August tritt nicht nur der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren in Kraft, auch beim Bildungspaket gibt es einige Änderungen. Die derzeitigen Regeln für das Betreuungsgeld seien laut Gesetzesentwurf an einigen Stellen ungewollt umständlich und sorgen dadurch nicht nur bei den Antragstellern für größeren Aufwand, sondern auch in der Verwaltung. Die Erfahrung der vergangen zwei Jahre habe gezeigt, „dass die derzeitigen Regeln an einigen Punkten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen und die Inanspruchnahme ungewollt erschweren.“ So der Wortlaut im Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
Was ändert sich
Ausflüge und Klassenfahrten
Für Ausflüge und Klassenfahrten benötigen Kinder Bargeld. Ein Eis, etwas zu trinken oder der Eintritt für den Zoo lassen sich schlecht mit Gutscheinen bezahlen. Bisher wurde per Gutschein oder Direktüberweisung das Geld vom Amt gezahlt. Künftig können Kommunen das Geld auch in Bar ausgeben.
Bezahlung
Geld, welches für Vereinsbeiträge vorgehsehen ist, kann künftig flexibler ausgezahlt werden. Da oft die Mitgliedsbeiträge nicht monatlich gezahlt werden, können diese nun zusammengefasst für größere Beträge, beispielsweise halbjährliche Zahlungen, gezahlt werden.
Musik und Sport
Für Kinder aus Familien, die Hartz IV oder Wohngeld beziehen, sind zehn Euro pro Monat für den Besuch eines Sportvereins oder einer Musikschule vorgesehen. Häufig gibt es kostenlose Angebote. Allerdings müssen Geräte und Materialien bezahlt werden, wie beispielsweise die Sportausrüstung oder das Musikinstrument. Künftig wir es „in begründeten Ausnahmefällen“ möglich sein, die zehn Euro dafür zu verwenden.
Schülerbeförderung
Bisher wurde umständlich ein zumutbarer Eigenanteil der Eltern an den Beförderungskosten beispielsweise für den Schulbus, berechnet. Künftig wird hier ein Durchschnittswert von fünf Euro pro Monat angesetzt.
Die Entbürokratisierung des Regelwerks hatte der Bundesrat angeregt. Sie war dann im Frühjahr einvernehmlich beschlossen worden. Das Bildungspaket richtet sich an alle Familien, die Hartz-IV, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen. Weiterhin gilt: Sind die Zuschüsse bewilligt, gelten sie für einen Zeitraum von sechs Monaten. Danach müssen Eltern die Formulare erneut ausfüllen.
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