„Genau 100 Kreise, Städte und Gemeinden sind (Stand 15.02) unter dem Kommunalen Schutzschirm“, erklärte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (CDU) in Wiesbaden. „Das hessische Schutzschirm-Programm ist damit ein echtes Erfolgsmodell. In seiner Dimension und Ausgestaltung ist es einzigartig in Deutschland. Die Resonanz hat all unsere Erwartungen übertroffen.“ Die kommunalen Gremien von 100 Gebietskörperschaften haben den Konsolidierungsvereinbarungen an diesem Mittwoch (20.02.) zugestimmt.
Das Land Hessen stellt für angeschlagene Kommunen einen Rettungsschirm von 3,2 Milliarden Euro zur Verfügung. KOPO berichtete bereits im November letzen Jahres über den Start des Vorhabens. Letzte Woche endete nun die Frist für die Teilnahme.
„Es ist erst gut ein Jahr her, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden die Rahmenvereinbarung für ein Schutzschirmkonzept erarbeitet und öffentlich vorgestellt hat“, erläuterte der Finanzminister. Innerhalb weniger Monate ist dann ein Gesetz auf den Weg gebracht und vom Landtag verabschiedet worden. Nach der Antragstellung Ende Juni sind innerhalb eines guten halben Jahres Gespräche über individuelle Konsolidierungskonzepte mit 14 Landkreisen und 88 Städten und Gemeinden geführt worden. Tatsache ist, dass von den 102 fristgerecht eingereichten Anträgen rund die Hälfte zunächst nicht zustimmungsfähig war, da sie das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts bis spätestens 2020 nicht dargestellt hätten. „In intensiven Gesprächen konnten wir erreichen, dass schließlich für alle 102 Kommunen ein zustimmungsfähiger Vertrag zustande kam. Das hat uns in dem optimistischen Bewusstsein bestätigt, dass für alle hessischen Kommunen der mittelfristige Haushaltsausgleich grundsätzlich möglich ist“, hob Schäfer hervor. Lediglich zwei Gemeindevertretungen gaben am Ende kein grünes Licht für die Vereinbarung.
Perspektiven des Kommunalen Rettungsschirms
„Ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass für die Schutzschirmkommunen nach der Vertragsunterzeichnung die eigentliche Arbeit erst beginnt“, erklärte der Finanzminister. Viele Kommunen stünden nun vor der großen Aufgabe, die entsprechenden Konsolidierungskonzepte umzusetzen. „Wir haben aber – im Gegensatz beispielsweise zu Nordrhein-Westfalen – niemanden unter den Schutzschirm gezwungen. Und wir haben auch keine Sparmaßnahmen diktiert, sondern uns stets für individuelle und maßgeschneiderte Konsolidierungsmaßnahmen eingesetzt“, betonte Schäfer. Man hätte in allen Fragen möglicher Konsolidierungsmaßnahmen stets den Hinweis gegeben, auf das richtige Verhältnis von Aufwand und Ertrag zu achten. „Die Perspektive des Kommunalen Schutzschirms liegt vor allem darin, eine Trendwende hin zu einer nachhaltigen und damit zukunftsorientierten Haushaltspolitik eingeleitet zu haben“, so Schäfer abschließend.
Rettungsschirmkommunen müssen Rechenschaft ablegen
Während der Laufzeit des Konsolidierungsvertrages wird die Schutzschirmkommune der Haushaltsaufsicht des Regierungspräsidiums unterstellt und hat diesem und dem Hessischen Ministerium der Finanzen regelmäßig über die erzielten Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung zu berichten. Der Vertrag endet, wenn der Regierungspräsident auf Nachweis der Schutzschirmkommune bestandskräftig festgestellt hat, dass ihr Ergebnishaushalt und ihre Ergebnisrechnung im dritten aufeinanderfolgenden Jahr ausgeglichen waren.
Nachtrag
Welche Kommunen sind unter dem Rettungsschirm
Das Angebot hat sich an insgesamt 106 Städte, Gemeinden und Landkreise gerichtet. Alle Kommunen wurden nach einer einheitlichen Beurteilung ihrer Finanzlage als besonders konsolidierungsbedürftig und daher antragsberechtigt eingestuft. Am Ende lehnten allein sechs dieser Kommunen das Angebot ab: Biebesheim, Bischofsheim und Trebur im Kreis Groß-Gerau sowie Neuberg (Main-Kinzig), Florstadt (Wetterau) und Schmitten (Hochtaunus).