Die kommunale Demokratie war Thema einer Anhörung des Ausschusses für Kommunalpolitik im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt standen verschiedene Aspekte des Kommunalwahlrechts.
SPD und GRÜNE beabsichtigen in einem Gesetzentwurf, die mit der Kommunalrechtsreform 2007 eingeführte Entkoppelung der Wahl von kommunalen Vertretungen und Bürgermeistern wieder rückgängig zu machen. In einem Änderungsantrag schlägt die CDU dagegen vor, die Amtszeiten von Räten, Kreistagen, Bürgermeistern und Landräten dauerhaft auf sechs Jahre zu verlängern und die Wahlen ab dem Jahr 2020 zusammenzulegen. Außerdem möchte sie zur Steigerung der Handlungsfähigkeit kommunaler Parlamente eine Sperrklausel von drei Prozent einführen. Die FDP dagegen spricht sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, die bestehenden getrennten Wahlen beizubehalten und die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten auf acht Jahre zu verlängern.
Die angestrebte Zusammenlegung der Wahlen traf bei vielen Sachverständigen auf Zustimmung. Damit könnten die Wahlbeteiligung gesteigert und die Kosten gesenkt werden, betonten Dr. Helmut Fogt (Städtetag Nordrhein-Westfalen), Hans-Gerd von Lennep (Städte- und Gemeindebund) und Dr. Marco Kuhn (Landkreistag). Letzterer appellierte an die Abgeordneten, grundlegende Fragen der kommunalen Demokratie parteiübergreifend zu regeln.
Kritik äußert dagegen die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker zur geplanten Zusammenlegung: Im Mittelpunkt der Kommunalwahlen sollten die ehrenamtliche Arbeit der Räte stehen und nicht mögliche „Showkämpfe“ einer Bürgermeisterwahl. Mehr Mitwirkung der Bürger könne durch die die Einführung des „Kumulierens“ und „Panachierens“ aus, wie dies in den allermeisten Bundesländern gegeben sei.
Auch die Stellungnahmen zweier Bürgermeister zu diesem Punkt waren unterschiedlich: Dr. Wolfgang Honsdorf (Bad Salzuflen) hob die Verantwortungsgemeinschaft von Rat und Bürgermeister als tragendes Prinzip der kommunalen Demokratie hervor. Dies werde durch die Zusammenlegung der Wahlen gestärkt. Werner Becker-Bloningen (Wiehl) verwies darauf, dass in Nordrhein-Westfalen auf kommunaler Ebene Entscheidungs- und Umsetzungsbefugnis lange Zeit getrennt gewesen sei. Beide waren sich darin einig, dass man darüber nachdenken müsse, Bürgermeistern ein vom Beamtenrecht weitgehend gelöstes Statusrecht zu geben.
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