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Asylbewerberleistungsgesetz

Innenpolitik, Soziales

Asylbewerberleistungsgesetz: komba gewerkschaft warnt vor noch größeren Belastungen der Kommunen

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Leistungen für Asylbewerber könnten die Kommunen mit zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe belastet werden. Die komba gewerkschaft, größte Fachgewerkschaft für den kommunalen, öffentlichen Dienst im dbb beamtenbund und tarifunion, sieht Länder und Bund in der Pflicht, diese Mehrkosten an Sozialleistungen zu übernehmen.

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„Die Städte und Gemeinden sind derzeit mit ihren Haushaltssicherungen und kommunalen Sparmaßnahmen schon genug belastet und sollen fortan noch mehr Sozialleistungen tragen. Damit werden ihre Bemühungen zusätzlich erschwert, ihre Haushalte in naher Zukunft wieder aufzubauen und zu stabilisieren,“ so Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft. Dabei sind die Asylbewerberleistungen nur ein kleiner Teil der ohnehin schon immensen Kosten, die die Kommunen jährlich für Sozialleistungen alleine aufbringen müssen. Rund 43 Milliarden Euro im Jahr geben diese dafür aus. Gleichzeitig befinden sich viele Kommunen in derart finanziellen Schwierigkeiten, dass sie, um ihre Eigenleistungen für die Bürgerinnen und Bürger aufbringen zu können, hoch verschuldet sind. „Die Angleichung der Regelsätze für die Asylbewerber an die Leistungen für Sozialhilfe- und Hartz IV-Empfängern ist zwar sozialpolitisch verständlich und gesellschaftlich notwendig, doch kämen dabei auf die Kommunen jährliche Mehrkosten in Höhe von 250 Millionen Euro hinzu. Damit ist der dringend notwendige finanzielle Sanierungsprozess für viele deutsche Städte und Gemeinden erst recht nicht mehr zu erreichen,“ so Silberbach.

„Die komba gewerkschaft warnt dringend davor, den Kommunen noch mehr Knüppel zwischen die Beine zu werfen und fordert, dass Länder und Bund insbesondere die Leistungen für Asylbewerber vollständig übernehmen, denn hierbei handelt es sich eindeutig um eine staatliche und keine kommunale Aufgabe.“ Das Bundesverfassungsgericht entschied am 18. Juli 2012 in Karlsruhe, die bisherigen Leistungen für Asylbewerber an die Regelsätze für SGB II/XII-Empfängern anzugleichen. Die gesetzlich festgelegten Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge sind seit 1993 nicht mehr erhöht worden. Sie lagen bei monatlich 224 Euro und damit um bis zu 47 Prozent unter den Hartz-IV-Regelsätzen. Von nun an sollen die rund 130.000 Betroffenen in Deutschland zum Teil rückwirkend ab 2011 Leistungen in Höhe von 336 Euro erhalten.

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