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Asy­lan­trä­ge im März 2015

Allgemein, Innenpolitik, Soziales

Im März 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 32.054 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von 184,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat März 2014. Entschieden hat das Bundesamt im März 2015 über die Anträge von 22.754 Personen. 6.277 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (27,6 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 144 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 189 Personen (0,8 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Die Zahlen im Einzelnen:

I.    Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im März 2015 32.054 Personen einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 28.681 als Erstanträge und 3.373 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 20.774 Personen (184,2 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 5.971 Personen (22,9 Prozent) gestiegen.

Insgesamt 19.730 Anträge wurden von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt, das sind 61,6 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge. Mitursächlich hierfür ist die priorisierte Bearbeitung der Verfahren der Staatsangehörigen aus Kosovo.

Hauptherkunftsländer im Februar 2015:

Zum Vergleich: Januar 2015 Februar 2015 März 2015
 1. Kosovo 3.630 7.728 11.729
 2. Syrien 5.530 4.237 4.620
 3. Albanien 1.648 1.794 3.020
 4. Serbien 3.328 2.849 2.833
 5. Irak 1.065 960 1.192
 6. Mazedonien 919 958 1.186
 7. Afghanistan 1.162 998 926
 8. Bosnien-Herzegowina 703 693 690
 9. Ungeklärt 510 284 400
10. Ukraine 265 340 395

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im März 2015:

Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 32.054 28.681 3.373
davon:
Kosovo 11.729 11.147 582
Syrien 4.620 4.420 200
Albanien 3.020 2.955 65
Serbien 2.833 1.709 1.124
Irak 1.192 1.052 140
Mazedonien 1.186 744 442
Afghanistan 926 885 41
Bosnien-Herzegowina 690 380 310
Ungeklärt 400 380 20
Ukraine 395 392 3

Die Zahl der Asylerstanträge im März 2015 (28.681) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (9.839) um 191,5 Prozent und gegenüber dem Vormonat (22.775) um 25,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Kosovo, Syrien und Albanien.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im März 2015 (3.373) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (1.441) um 134,1 Prozent und gegenüber dem Vormonat (3.308) um 2,0 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Kosovo und Mazedonien.

Im März 2015 hat das Bundesamt über die Anträge von 22.754 Personen (Vorjahresmonat: 11.199, Vormonat: 17.580) entschieden. 6.277 Personen (27,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 194 Personen (0,9 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.083 Personen (26,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im März 2015 erhielten 144 Personen (0,6 Prozent) nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im März 2015 bei 189 Personen (0,8 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 10.821 Personen (47,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.323 Personen (23,4 Prozent).

II.  Laufendes Jahr 2015

In der Zeit von Januar bis März 2015 haben insgesamt 85.394 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 75.034 als Erstanträge und 10.360 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (37.820 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 47.574 Personen (125,8 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer von Januar bis März 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:

Jan-Mrz 2014 Jan-Mrz 2015
1. Kosovo 1.394 23.137
2. Syrien 5.527 15.444
3. Serbien 5.289 9.074
4. Albanien 1.967 6.486
5. Irak 1.135 3.481
6. Afghanistan 2.572 3.238
7. Mazedonien 2.276 3.097
8. Bosnien-Herzegowina 1.919 2.120
9. Eritrea 933 1.393
10. Russische Föderation 1.588 1.283

Verteilung der Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis März 2015:

Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 85.394 75.034 10.360
davon:
Kosovo 23.137 21.105 2.032
Syrien 15.444 14.711 733
Serbien 9.074 5.672 3.402
Albanien 6.486 6.311 175
Irak 3.481 3.009 472
Afghanistan 3.238 3.131 107
Mazedonien 3.097 1.852 1.245
Bosnien-Herzegowina 2.120 1.221 899
Eritrea 1.393 1.368 25
Russische Föderation 1.283 1.065 218

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2015 (75.034) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (32.949) um 127,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Kosovo, Syrien und Albanien.

Die Zahl der Asylfolgeanträge in den ersten drei Monaten 2015 (10.360) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (4.871) um 112,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Kosovo und Mazedonien.

Von Januar bis März 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 58.046 Entscheidungen (Vorjahr: 33.585) getroffen. Insgesamt 20.523 Personen (35,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 650  Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 19.873 Personen (34,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Weitere 352 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis März 2015 bei 445 Personen (0,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 21.002 Personen (36,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 15.724 Personen (27,1 Prozent).

Ende März 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 199.831, davon 178.249 als Erstanträge und 21.582 als Folgeanträge (Vormonat: 188.435 anhängige Verfahren, davon 167.749 Erst- und 20.686 Folgeanträge; zum 31. März 2014 100.628 anhängige Verfahren, davon 91.222 Erst- und 9.406 Folgeanträge).

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