In Sachsen hat der Lenkungsausschuss Asyl unter Vorsitz der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, ein Paket verschiedener Maßnahmen aus unterschiedlichen Ressorts verabschiedet, um die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung kurzfristig besser zu unterstützen:
1. Im Sächsischen Staatsministerium des Innern wird mit Unterstützung aller Aufgabenträger eine Stabsstelle eingerichtet. Damit werden Kommunikation und Prozesssteuerung weiter optimiert und beschleunigt. Die Stabsstelle wird unter Berücksichtigung der seitens der kommunalen Aufgabenträger erhobenen Forderungen und Prüfbitten unmittelbar ihre Arbeit aufnehmen.
2. Die Bund-Länder-Programme zur Stadtentwicklung können zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern (Wohnungen) genutzt werden. Zur weiteren Entlastung übernimmt das Land dabei den Eigenanteil der kommunalen Aufgabenträger.
3. Der Freistaat Sachsen beschließt zeitnah eine Förderrichtlinie „Soziale Betreuung von Flüchtlingen“. Hierdurch sollen die kommunalen Aufgabenträger unter anderem bei Maßnahmen unterstützt werden, die den Asylbewerbern das Zurechtfinden in einer unbekannten Lebenssituation sowie die eigenverantwortliche Alltagsbewältigung erleichtern. Weiterhin sollen ehrenamtliche Tätigkeiten gefördert werden.
4. Der Freistaat Sachsen setzt sich auf Bundesebene für eine Mittelaufstockung zur Förderung von berufsfördernden Sprachkursen ein. Darüber hinaus stellt Sachsen ergänzende Landesmittel insbesondere für das Erreichen des Sprachniveaus A1 zur Verfügung. Ziel ist eine möglichst schnelle Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt, sobald sie diesem zur Verfügung stehen. Damit kann auch ihre Integration in den gesellschaftlichen Alltag erfolgen. Vorhandene Sprachbarrieren gilt es hierfür in möglichst kurzer Zeit abzubauen.
5. Im Rahmen der SMI-Richtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 bis 2020“ sollen Städte und Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner haben, bei der Durchführung von Vorhaben zur sozialen Eingliederung und Integration von Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten gefördert werden. Dieses Angebot richtet sich auch an Migranten und Asylbewerber.
6. Die organisatorischen Abläufe zur Durchführung der notwendigen Gesundheitsprüfung werden weiter optimiert. Dem Gesundheitsamt Chemnitz wird ein Arzt der Landesuntersuchungsanstalt zur Verfügung gestellt.
7. Der Freistaat Sachsen stellt den kommunalen Aufgabenträgern über Bedarfszuweisungen kurzfristig eine Liquiditätshilfe in Höhe von zehn Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindende vorgesehene Anhebung der Pauschale nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz vorfinanziert werden. Über eine Öffnung des Investitionspauschalengesetzes 2015/2016 wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu entscheiden sein. Die Kommunen erwarten vom Gesetzgeber weitere Finanzhilfen und Verfahrenserleichterungen.
8. Gemeinsames Ziel der Sächsischen Staatsregierung und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist, die Bearbeitungszeiten der enorm angestiegenen Anzahl der Asylanträge zu verkürzen. Damit soll gewährleistet werden, dass schnellstmöglich Entscheidungen getroffen werden können, die konsequente Rückführung von Asylbewerbern ohne Anspruch auf Asyl (z.B. aus dem Kosovo und sicheren Herkunftsländern) erfolgen und gleichzeitig die Integration von asylberechtigten Menschen zügig beginnen kann. Aktuell sind in der BAMF-Außenstelle Chemnitz 49 Beschäftigte im Asylbereich tätig. Im Laufe des Jahres 2014 wurden bereits 16 neue Mitarbeiter eingestellt, in den kommenden Wochen werden weitere Mitarbeiter folgen. Die Auswahlverfahren sind bereits abgeschlossen. Die Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Chemnitz werden zusätzlich mit acht Beschäftigten aus den Ministerien unterstützt. Im Laufe dieses Jahres soll eine weitere deutliche Aufstockung erfolgen. Das Innenministerium steht derzeit in Gesprächen mit dem BAMF bezüglich der Bereitstellung zusätzlichen Personals in der BAMF-Außenstelle Chemnitz.